Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens sind Versorgungsansprüche oder -leistungen aus einer betrieblichen Direktzusage (Betriebsrente), die während der Ehezeit erworben wurden, zwischen den Ehepartnern hälftig aufzuteilen.
Der neue Versorgungsanspruch des ausgleichsberechtigten Ehegatten kann auf einen externen Versorgungsträger - wie den BVV - übertragen werden (externe Teilung).
Informieren Sie sich nachfolgend über die Vorteile des externen Versorgungsausgleichs.
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