Schriftgröße:

Versorgungsausgleich - Externe Teilung

BVV Ausgleichsrente

Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens sind Versorgungsansprüche oder -leistungen aus einer betrieblichen Direktzusage (Betriebsrente), die während der Ehezeit erworben wurden, zwischen den Ehepartnern hälftig aufzuteilen.

Der neue Versorgungsanspruch des ausgleichsberechtigten Ehegatten kann auf einen externen Versorgungsträger - wie den BVV - übertragen werden (externe Teilung).

Informieren Sie sich nachfolgend über die Vorteile des externen Versorgungsausgleichs.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Profitieren Sie von dem hervorragenden Beitrags-/Leistungsverhältnis des BVV, dem Versorgungswerk für das private Bankgewerbe.
  • Versorgung aus einer Hand: Als Ausgleichsberechtigte/r werden Sie ohnehin regelmäßig Mitglied des BVV aufgrund der Teilung von originären BVV-Versorgungsansprüchen. Ansprüche aus der Teilung der Direktzusage Ihres Ehegatten treten hinzu.
  • Im Gegensatz zur Übertragung auf die Versorgungsausgleichskasse kann der Vertrag beim BVV durch eigene Zahlungen fortgeführt werden.
  • Der Ausgleichsberechtigte erhält eine höhere Versorgungsleistung als er aus der Versorgungsausgleichskasse erhalten würde. Die Versorgungsausgleichskasse ist als Auffanglösung vorgesehen, sofern der Berechtigte keine Zielversorgung - wie beispielsweise die BVV-Versorgung - benennen würde.

Info-Service

Weitere Informationen zum Thema:

Kontakt

KundenService

ServiceLine: 030 / 896 01-766
Fax: 030 / 896 01-29 481
Kurfürstendamm 111 – 113
10711 Berlin

Berechnen Sie hier einen Versorgungsvorschlag für die externe Teilung.

zum Ausgleichsrechner