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Übertragung auf den BVV bei Arbeitgeberwechsel

Betriebliche Altersversorgung aus einer Hand

Haben Sie bei Ihrem Arbeitgeber bereits Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erworben? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, diese Ansprüche auf Ihren neuen Arbeitgeber oder dessen Versorgungsträger (z. B. eine Pensionskasse) zu übertragen.

Gern informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Profitieren Sie von dem hervorragenden Beitrags-/Leistungsverhältnis des BVV.
  • Versorgung aus einer Hand - Sie haben einen Ansprechpartner für alle Fragen und beantragen zum Rentenbeginn Ihre Altersrente nur beim BVV.
  • Ihre bisher erworbenen BVV-Anwartschaften erhöhen sich um den Übertragungswert.
  • Eine zusätzliche lebenslange Rentenleistung garantiert Ihnen ein sicheres Einkommen im Alter.
  • Nutzen Sie Ihre steuerlichen Möglichkeiten beim BVV. Die Übertragung löst für Sie keine Steuerpflicht aus.

Lehnen Sie sich zurück und seien Sie gut versorgt

Entscheiden Sie sich für die steuerbegünstigte Vorsorge beim BVV.

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