Ihre Renteninformation

Inhalt

Auf einen Blick

  • Erreichte monatliche Rentenanwartschaft zum 1. Januar
  • Hochgerechnete monatliche Rentenanwartschaft zum Alter 65
  • Hochgerechnete monatliche Rentenanwartschaft zum Alter 65 im Falle einer zukünftigen Überschussbeteiligung in der aktuellen Höhe
  • Übersicht der eingezahlten Beiträge für das Vorjahr in die BVV Pensionskasse bzw. in die BVV Unterstützungskasse

Die Details

In der detaillierten Aufstellung haben wir Ihnen Ihre Rentenanwartschaft

  • zum 1. Januar nach Ihren Tarifgemeinschaften aufgeschlüsselt.

Zusätzlich erhalten Sie

  • eine Prognose, wie sich Ihre BVV-Versorgungen bis zum Alter 65 entwickeln können und
  • wir zeigen Ihnen auf, wie hoch die Absicherung bei Invalidität und Tod ist, wenn diese Leistungen Bestandteil Ihrer Versorgung sind.

Weitere Informationen

Aktuelle Kennzahlen zum BVV und Informationen zur Kapitalanlage

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Online Service

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Dann erhalten Sie Ihre Renteninformation digital. Sie steht Ihnen ab Juni im Bereich "Mein Postfach" zur Verfügung.

Wie entwickeln sich Ihre Anwartschaften?

Im Bereich "Meine Versorgung" sehen Sie den aktuellsten Stand Ihrer Anwartschaften zu verschiedenen Renteneintrittsdaten. Gleichzeitig können Sie selbst Hochrechnungen zu einem individuellen Renteneintritt vornehmen.

Sie möchten wissen, wie sich Ihre Versorgungssituation im Rentenalter darstellt?

Dann nutzen Sie unseren Rentenplaner im Kundenportal: Sie können mit wenigen Klicks Ihr voraussichtliches Einkommen im Rentenalter unter Berücksichtigung der gesetzlichen und privaten Vorsorge ermitteln.

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Häufige Fragen

Unsere Antworten

Das kann daran liegen, dass der Beitrag im Vergleich zur letzten Renteninformation gleichgeblieben ist. Verändert sich der Beitrag zukünftig, verändert sich auch die hochgerechnete Rentenanwartschaft.

Das kann daran liegen, dass sich inzwischen die Beitragshöhe geändert hat.

In der Renteninformation wird für Ihre Grundversorgung der Januar-Beitrag für die Hochrechnung verwendet. Sie erhalten die Renteninformation im Juni eines Jahres. Hat sich seit Januar der Beitrag geändert, ändert sich demzufolge ebenfalls Ihre hochgerechnete Rentenanwartschaft.

Die Renteninformation bezieht sich in der Regel auf den im Januar des aktuellen Jahres gezahlten Beitrag. Für Ihre Grundversorgung weisen wir daher den Januar-Beitrag aus. Dieser kann sich bis zum Versand der Renteninformation im Juni verändert haben.

Möchten Sie eine Hochrechnung auf Basis des neuen Beitrags? Dann können Sie unser Kundenportal nutzen. Dort sehen Sie stets den aktuellen Stand Ihrer BVV-Versorgung.

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Beinhaltet Ihre Versorgung weitere Leistungen wie eine Invaliditäts- oder Hinterbliebenenrente und stehen dort Nullwerte, ist gegebenenfalls die Wartezeit noch nicht erfüllt.

Die Wartezeit beträgt in der Regel 5 Jahre ab Vertragsbeginn. Erst nach Ablauf der Wartezeit wird eine Rentenhöhe für die weiteren Leistungen ausgewiesen.

Die Invaliditätsrente kann sich durch die Zahlung eines geringeren Beitrages ändern.

Zur Erklärung: Die Invaliditätsrente setzt sich aus Ihrer erworbenen Rentenanwartschaft und einer Leistung aus der Zurechnungszeit zusammen. Verringert sich der gezahlte Beitrag, nimmt auch die Leistung aus der Zurechnungszeit ab. Das hat zur Folge, dass sich die Höhe Ihrer Invaliditätsrente verändert.

Begriffe: Die Zurechnungszeit ist die Zeit zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Vollendung Ihres 55. oder 60. Lebensjahres. Dies ist vom Produkt abhängig.

Die Leistung aus der Zurechnungszeit ermittelt sich aus einem Durchschnitt der gezahlten Beiträge. Wie sich das errechnet, steht in unseren Bedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.

Diese können Sie grundsätzlich ab Vollendung Ihres 65. Lebensjahres beantragen.

Vorgezogene Altersrente können Sie vom BVV erhalten, wenn Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung eine vorgezogene volle Altersrente zahlt. In diesem Fall berücksichtigen wir einen Abschlag für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns.

Beantragen Sie die BVV-Altersrente nach Ihrem 65. Lebensjahr, erhalten Sie einen Zuschlag für jeden Monat des späteren Rentenbeginns.

Ja, denn Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung sind im Rentenalter zu versteuern und gegebenenfalls beitragspflichtig zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR).

Mit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind ab Januar 2018 betriebliche Riester-Renten von der Krankenversicherungspflicht befreit.

Eine betriebliche Riester-Rente erhält man, wenn Beiträge individuell versteuert eingezahlt wurden und man sich für die Riester-Förderung entschieden hat.

Sie können Ihre BVV-Rente erhöhen, indem Sie eine BVV Zusatzversicherung abschließen. Da unsere Tarife weder Abschluss- noch Provisionskosten beinhalten, erhalten Sie ab dem ersten Beitrag bereits einen garantierten Rentenbaustein.

Wir sind für Sie da, rufen Sie uns an!

030 / 520 05 68 11

Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr

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