Informieren Sie sich über alle Arten von BVV-Renten, wie der
auf den Seiten des RentenService
Sie möchten einen Zuschuss zum Zahnersatz beantragen? Wir zahlen einen Zuschuss, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Anträge haben wir Ihnen hier als PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt:
Sie möchten einen Zuschuss zum Heilverfahren beantragen? Wir zahlen einen Zuschuss zu Kuren und Hilfsmitteln - ausgenommen Brillen und andere Sehhilfen, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Kuren
Um einen Zuschuss zu einer Kur zu erhalten, muss es sich um eine Krankheit handeln, bei der in absehbarer Zeit Berufsunfähigkeit droht und die begründete Aussicht besteht, dass diese Gefahr durch das Heilverfahren abgewendet werden kann.
Größere Hilfsmittel
Sie haben auch die Möglichkeit, Zuschüsse zu größeren Hilfsmitteln, wie beispielsweise
zu beantragen. Dabei muss das Hilfsmittel unmittelbar zur Berufsausübung erforderlich sein. Ausgeschlossen sind Zuschüsse zu Brillen und anderen Sehhilfen.
Detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Anträge haben wir Ihnen hier als PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt:
Richtlinien für die Bezuschussung von Heilverfahren (187 KB)
Haben Sie weitere Fragen zum Zuschuss zum Zahnersatz oder Heilverfahren? Gern helfen wir Ihnen unter 030 / 896 01-684 weiter. Selbstverständlich können Sie auch eine E-Mail senden an saw@bvv.de.
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