Ihre BVV-Versorgung wurde bisher von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber organisiert. Jetzt wechseln Sie Ihren Arbeitgeber oder gehen beispielsweise in Elternzeit? Lesen Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre BVV-Versorgung fortzusetzen.
Grundsätzlich gilt:
Ihre bisher erworbenen Versorgungsansprüche bleiben Ihnen natürlich erhalten. Um Ihr Einkommen im Alter weiter aufzubauen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre BVV-Versorgung
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