Sie können Ihre BVV-Versorgung
- nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen,
- während der Elternzeit und
- bei längerer Krankheit nach Wegfall der Entgeltfortzahlung
mit eigenen Beitragszahlungen im BVV Versicherungsverein (Pensionskasse) fortsetzen. Nähere Informationen zur Beitragshöhe finden Sie in den einzelnen Informationen zur eigenen Beitragszahlung.
Tarifgemeinschaft A
Versicherte mit einer BVV Grundversorgung in der Tarifgemeinschaft A wählen die Fortführung in der BVV Kompaktvorsorge (Tarif DA). Nähere Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt:
Eigene Beitragszahlung BVV Kompaktvorsorge (Tarif DA)
(27 KB)
Sofern Sie eine BVV Risikozusatzversicherung (RZV) oder eine Allgemeine Zusatzversicherung (AZV) haben, bleibt diese bei der Fortführung Ihrer BVV Grundversorgung ebenfalls bestehen. Die BVV Risikozusatzversicherung kann nur bei einer laufenden Beitragszahlung in der Tarifgemeinschaft A fortgeführt werden.
Tarifgemeinschaft N
Versicherte mit einer BVV Grundversorgung oder einer zusätzlichen Entgeltumwandlung in der Tarifgemeinschaft N wählen die Fortführung in der BVV Kompaktvorsorge (Tarif N). Weitere Informationen finden Sie hier:
Eigene Beitragszahlung BVV Kompaktvorsorge (Tarif N)
(27 KB)
Tarifgemeinschaft ARLEP
Besteht für Sie eine BVV Altersvorsorge in der BVV Grundversorgung oder als zusätzliche Entgeltumwandlung? Informieren Sie sich über die Möglichkeit der Fortführung Ihrer BVV Altersvorsorge mit oder ohne Hinterbliebenenleistung (Tarif ARLEP/mGH oder ARLEP/oG):
Eigene Beitragszahlung BVV Altersvorsorge (Tarife ARLEP)
(27 KB)
Fordern Sie Ihren persönlichen Antrag an. Wir senden Ihnen gern Ihre individuellen Antragsunterlagen für Ihren Tarif zu.
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