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Fortführung Ihrer BVV-Versorgung

Ihre BVV-Versorgung wurde bisher von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber organisiert. Jetzt wechseln Sie Ihren Arbeitgeber oder gehen beispielsweise in Elternzeit? Lesen Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre BVV-Versorgung fortzusetzen.

Grundsätzlich gilt:

Ihre bisher erworbenen Versorgungsansprüche bleiben Ihnen natürlich erhalten. Um Ihr Einkommen im Alter weiter aufzubauen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre BVV-Versorgung

  • mit eigenen Beiträgen oder
  • über einen neuen Arbeitgeber
fortzuführen.

Gute Gründe, Ihre BVV-Versorgung fortzuführen

  • Sie erhöhen Ihr Einkommen im Alter.
  • Sie stocken Ihre Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungsvorsorge weiter auf.
  • Sie erhalten eine rentenerhöhende Zurechnungszeit bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung.

Abfindung

Sie haben nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen eine Abfindung erhalten und möchten diese für Ihre Altersversorgung nutzen?

Erfahren Sie mehr

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