Betriebliche Altersversorgung mit eigenen Beiträgen
Sie haben in der BVV Pensionskasse eine Versorgung per
Entgeltumwandlung
Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung
Entgeltumwandlung bedeutet die Umwandlung von Gehaltsbestandteilen zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Die Versicherten verzichten auf einen Teil des Bruttoarbeitslohns und wandeln diesen in eine betriebliche Altersversorgung um.
Erfahren Sie mehr
über Ihren Arbeitgeber, oder Sie zahlen eigene Beiträge aus Ihrem Nettoeinkommen für eine ergänzende Versorgung? Eine gute Entscheidung!
Neben der garantierten Verzinsung Ihrer Beiträge werden Sie an den Überschüssen des BVV in Form eines
Anpassungszuschlages
Anpassungszuschlag
Der Anpassungszuschlag stellt einen Teil der Überschussbeteiligung dar. Der Anpassungszuschlag wird Ihrem Vertrag laufend gutgeschrieben. Er erhöht bestehende Ansprüche (Anwartschaften) bzw. laufende Renten. Die Summe der zugeteilten Anpassungszuschläge ergibt eine garantierte Überschussrente.
Erfahren Sie mehr
beteiligt.
Erfahren Sie mehr - wichtige Fragen und Antworten zur Überschussbeteiligung haben wir für Sie zusammengefasst:
Fragen zur Überschussbeteiligung (45 KB)
Nähere Informationen zu den Kapitalanlagen erhalten Sie hier:
Häufige Fragen und Antworten
Kurfürstendamm 111 - 113
10711 Berlin
ServiceLine: 01805 / 90 80 70
(14 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 ct/Min.
aus Mobilfunknetzen)
Fax: 030 / 896 01-29 481
Sie erreichen uns:
Montag - Freitag 8-18 Uhr