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Gesetzliche Rentenversicherung

Die Basisabsicherung und ihre Reformen

Die gesetzliche Rentenversicherung trägt in Deutschland mit ca. 85 Prozent die größte Rentenlast. Gleichzeitig wird dieses System mit einer schwerwiegenden demographischen Entwicklung konfrontiert: In den vergangenen Jahren hat sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern auf heute 2:1 verschlechtert.

Die demographische Entwicklung dürfte dazu führen, dass in Zukunft beinahe jeder Beitragszahler einen Rentner finanzieren muss. Das bestehende Umlagesystem, bei dem die Beiträge der Arbeitnehmer direkt als Rentenzahlungen an die Rentner geleitet werden, steht damit vor Finanzierungsproblemen. Da die Beiträge nicht weiter steigen sollen, muss die Leistungsseite angepasst werden.

Die Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben aufgrund ihrer Beiträge einen Anspruch auf eine eigene gesetzliche Rente in der Zukunft. Diesen Anspruch können sie jedoch nur bei den jeweils nachfolgenden Generationen geltend machen.

Die Finanzierung setzt auf ein ausgewogenes Verhältnis von jungen zu alten Menschen (Generationenvertrag).

Um diesen demografischen Entwicklungen und der damit einhergehenden Finanzierungslücke entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren diverse Reformen durchgeführt:

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