Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahrzehnten durch gesetzliche Reformen und europarechtliche Anforderungen zu einem immer komplexeren System entwickelt. Insbesondere die Personalabteilungen von Unternehmen, die weite Teile ihrer Versorgung intern und ohne externen Versorgungspartner abwickeln, sind von den zunehmenden Anforderungen und gesetzlichen Neuregelungen betroffen. Bei Unternehmen, die im Bereich der Mergers & Acquisitions stark aktiv sind, verstärkt sich dieser Effekt, da in der Regel mehrere unterschiedliche Versorgungsordnungen betreut werden müssen.
Bündelung aller Altersversorgungszusagen beim BVV
Der BVV nutzt seine über 100-jährige Erfahrung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung in der Finanzwirtschaft und hat sich darauf spezialisiert, seinen Mitgliedsunternehmen eine attraktive und vor allem aufwandsarme Versorgung der Mitarbeiter zu gewähren. Seit Geschäftsaufnahme des Pensionsfonds Anfang 2008 bietet der BVV die Möglichkeit, interne Pensionszusagen (Direktzusagen) in eine BVV-Versorgung umzuwandeln. Dabei bleiben Art und Umfang der Pensionsleistung für den Mitarbeiter gleich, lediglich der Finanzierungsweg und die Administration verändern sich. In der Vergangenheit erworbene Versorgungsansprüche werden lohnsteuerfrei per Einmalbeitrag auf den BVV übertragen, für künftige Ansprüche wird dann – wie gewohnt – eine monatliche Zuwendung geleistet.
Umfangreiches Serviceangebot für BVV-Mitglieder
Mit der Übertragung von Pensionszusagen auf den BVV übernimmt dieser eine Vielzahl an Serviceleistungen, unter anderem:
- Informationsdienste für Personalabteilung und Mitarbeiter
- aufwandsarme Datenverarbeitung und Schnittstelle
- persönlicher Ansprechpartner für Ihr Unternehmen
- kostenfreies PSV-Testat (für Unterstützungskasse und Pensionsfonds)
- Abwicklung des externen Versorgungsausgleichs
- Rentenfestsetzung, -auszahlung und -anpassung
Auch Ihre Mitarbeiter profitieren
Aus Sicht des Versorgungsberechtigten ändern sich weder Umfang noch Höhe der zugesagten Leistung. Mit Übertragung der Versorgung auf den BVV verdoppelt sich die Anzahl der Versorgungsschuldner. Der BVV wird neuer Primärschuldner, der Arbeitgeber haftet weiter subsidiär. Im Rahmen der gebündelten Verwaltung kann der Mitarbeiter auf einen zentralen Ansprechpartner zurückgreifen. Damit erhöhen sich Transparenz und Planbarkeit.
Weitere Informationen
Eine Auslagerung der Pensionsverpflichtungen hat weitere Vorteile für Ihr Unternehmen, beispielsweise im Bereich der Bilanzierung, Kapitalanlage und der Reduzierung unternehmensfremder Risiken.
Eine Übersicht haben wir für Sie in dieser
Broschüre
(1 MB)
zusammengefasst.
Sprechen Sie uns an: 030 / 896 01-591. Wir unterstützen Sie gern.