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News, 27.08.2010

Portabilität

Übertragung bestehender Anwartschaften bei Arbeitgeberwechsel

Wussten Sie, dass Ihr Mitarbeiter die Anwartschaften, die er bei einem anderen Arbeitgeber erworben hat, auf den BVV übertragen kann?

Ihr Mitarbeiter profitiert dadurch von dem hervorragenden Beitrags-/Leistungsverhältnis des BVV, dem Versorgungswerk für das private Bankgewerbe. Wir bieten sehr gute Produkte für die betriebliche Altersversorgung.

Ist Ihr Mitarbeiter bereits beim BVV versichert oder beabsichtigt er eine BVV-Versorgung zu beginnen und möchte seine betriebliche Altersversorgung auf den BVV übertragen? Wir unterstützen ihn gern bei der Abwicklung.

Nähere Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Kontakt

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10711 Berlin
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