Soweit der Bundesrat der vom Bundeskabinett am 15. Oktober 2008 beschlossenen Verordnung der Rechengrößen in der Sozialversicherung für das kommende Jahr zustimmt, erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) in 2009 auf 5.400 Euro monatlich (2008: 5.300 Euro).
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? Ab dem 1. Januar 2009 haben Ihre Mitarbeiter die Möglichkeit, 2.592 Euro jährlich oder 216 Euro monatlich (bisher 2.544 Euro/212 Euro) von ihrem Gehalt per Entgeltumwandlung steuerfrei in ihre betriebliche Altersversorgung über die BVV Pensionskasse zu investieren. Entsprechend erhöht sich auch der sozialversicherungsfreie Beitragsanteil für die BVV Versorgungskasse. Der für Neuzusagen darüber hinaus geltende zusätzliche steuerfreie Festbetrag von 1.800 Euro jährlich für in der BVV Pensionskasse geführte Versorgungen bleibt unverändert.
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