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News, 06.06.2008

Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Änderungen bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen

Die Bundesregierung hat am 21. Mai dieses Jahres den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechtes (BilMoG) verabschiedet. Das Gesetz soll die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses erhöhen und diesen als vollwertige Alternative zu den Standards der internationalen Rechnungslegung etablieren.

Bei der Bilanzierung von mittelbaren Versorgungszusagen (insbesondere Pensions- und Unterstützungskassen sowie Pensionsfonds) bleibt das bestehende Passivierungswahlrecht - entgegen des ersten Referentenentwurfs vom November 2007 - erhalten. Das heißt, für Versorgungsverpflichtungen aus mittelbaren Zusagen sind weiterhin keine Pensionsrückstellungen zu bilden.

Die Bilanzierung von unmittelbaren Pensionszusagen (Direktzusagen) soll künftig realistischer dargestellt werden. Im Gegensatz zum steuerlichen Teilwertverfahren (§ 6a EStG) wird es Vorschrift, dass Pensionsrückstellungen in der handelsbilanziellen Bewertung mit einem realistischen Marktzins (derzeit bei rd. 4,7 Prozent) abgezinst werden. Zusätzlich sollen zukünftige Renten- und Gehaltsanpassungen geschätzt werden und Berücksichtigung finden. Ziel ist es, Zufallselemente in der Zinsentwicklung unberücksichtigt zu lassen und eine generelle Annäherung an die internationalen Rechnungslegungsstandards zu erreichen.

Die Umsetzung des Gesetzes wird in der Folge bei vielen Unternehmen dazu führen, dass die Pensionsrückstellungen deutlich ansteigen. Zudem zieht die Bewertung von Pensionsrückstelllungen künftig – neben dem steuerlichen Pensionsgutachten – eine ergänzende handelsrechtliche Bewertung nach sich.

Durch eine steueroptimierte Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf den BVV Pensionsfonds haben Sie die Möglichkeit, Ihre Pensionsrückstellungen bilanzwirksam aufzulösen. Sie können zudem den ständig wachsenden Verwaltungsaufwand minimieren und sich so wieder stärker auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren. Erfahren Sie mehr.

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