News, 02.08.2011
Änderung des gesetzlichen Höchstrechnungszins
Neue Tarifgeneration beim BVV ab dem Jahr 2012
Der Gesetzgeber wird den Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen und Produkte der betrieblichen Altersversorgung zum 1. Januar 2012 von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent jährlich senken.
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