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Gesetzliche Neuregelungen

Strukturreform des Versorgungsausgleichs

Am 1. September 2009 ist das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) in Kraft getreten. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die transparente und gerechte Verteilung der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche bereits im Scheidungsfall sicherzustellen. Kernelement des neuen Rechts ist die so genannte interne Realteilung.

Die interne Realteilung besagt, dass erworbene Ansprüche künftig innerhalb der betreffenden Versorgungssysteme ausgeglichen werden sollen. Bezogen auf die betriebliche Altersversorgung ist die Teilung der Ansprüche aus Betriebsrenten im jeweiligen Betriebsrentensystem vorgesehen.

Was bedeutet die Reform für die BVV-Versorgung der Mitarbeiter?
Im Falle einer Scheidung wird die BVV-Versorgung des Ausgleichsverpflichteten geteilt - der Ausgleichsberechtigte erhält eine entsprechende Versorgung im BVV. Ihr Unternehmen ist nicht betroffen. Die Berechnung des Ehezeitanteils der BVV-Versorgung und die Höhe der auszugleichenden Anwartschaft wird selbstverständlich direkt über den BVV durchgeführt.

Was bedeutet die Reform für interne Pensionszusagen (Direktzusagen)?
Soweit Ihr Unternehmen Pensionszusagen (Direktzusagen) an seine Mitarbeiter erteilt hat, sind diese ebenfalls betroffen. Im Falle einer Scheidung erhalten die ausgleichsberechtigten und in der Regel betriebsfremden Personen auch hier ein eigenes Anrecht in Ihrem Altersvorsorgesystem und werden künftig mit dem Status des ausgeschiedenen Arbeitnehmers geführt. Sofern Sie dies nicht wünschen, können Sie bis zu einem Ausgleichswert in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (2012: 67.200 Euro) eine so genannte externe Teilung verlangen bzw. bei höheren Ausgleichswerten einvernehmlich vereinbaren. Bei der externen Teilung wird der Ausgleichswert Ihrer Direktzusage auf einen externen Versorgungsträger (wie den BVV) ausgelagert, sofern der Mitarbeiter bereits eine BVV-Versorgung hat. Damit wird der Versorgungsträger Vertrags- und Ansprechpartner des Ausgleichsberechtigten.

Gern steht Ihnen der BVV als Partner zur Verfügung.

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur externen Teilung über den BVV.

Kontakt

Pensionsmanagement, Firmenkunden
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Kurfürstendamm 111 - 113
10711 Berlin
Telefon: 030 / 896 01-591
Fax: 030 / 896 01-419

Berechnen Sie hier einen Versorgungsvorschlag für die externe Teilung.

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