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Betriebliche Altersversorgung aus einer Hand

Übertragung bestehender Anwartschaften auf den BVV bei Arbeitgeberwechsel

Hat Ihr Mitarbeiter bereits Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei einem anderen Arbeitgeber erworben? Dann hat er unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, diese Ansprüche auf Sie oder Ihren Versorgungsträger (z. B. den BVV) zu übertragen.

Gern informieren wir Sie über die Möglichkeiten Ihres Mitarbeiters.

Die Vorteile für Ihren Arbeitnehmer

  • Ihr Mitarbeiter profitiert von dem hervorragenden Beitrags-/Leistungs-verhältnis des BVV.
  • Versorgung aus einer Hand – Ihr Mitarbeiter hat einen Ansprechpartner für alle Fragen und beantragt zum Rentenbeginn die Altersrente nur beim BVV.
  • Die bisher erworbenen BVV-Anwartschaften erhöhen sich um den Übertragungswert.
  • Eine zusätzliche lebenslange Rentenleistung garantiert Ihrem Arbeitnehmer ein sicheres Einkommen im Alter.

BVV Entgeltumwandlung

Bieten Sie Ihren Mitarbeitern die steuerbegünstigte Vorsorge beim BVV.

Erfahren Sie mehr

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