Wenn Ihr Arbeitnehmer bereits eine BVV-Versorgung hat oder über Sie eine BVV-Versorgung aufbauen möchte, kann er die betriebliche Altersversorgung des alten Arbeitgebers auf den BVV übertragen. Wir unterstützen Sie gern bei der Abwicklung.
1. Ihr Mitarbeiter leitet zunächst den Fragebogen zur wertgleichen Übertragung an seinen bisherigen Arbeitgeber oder das bisherige Versicherungsunternehmen weiter und stellt dort eine schriftliche Anfrage zur Berechnung des Übertragungswertes.
Fragebogen zur wertgleichen Übertragung
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Steuerliche Hinweise:
Zusammen mit der Mitteilung über die Höhe des Übertragungswertes erhalten wir Informationen über die ursprüngliche Form der Besteuerung seiner eingezahlten Beiträge. Die Versteuerung seiner betrieblichen Altersversorgung nehmen wir im Leistungsfall entsprechend dieser Mitteilung vor. Die Übertragung löst für ihn keine Steuerpflicht aus.
2. Der Übertragungswert der betrieblichen Altersversorgung ist die Grundlage für den individuellen Vorschlag, den wir Ihrem Mitarbeiter gern erstellen. Mit Hilfe dieses Vorschlages kann er entscheiden, ob er die Übertragung vornehmen möchten.
3. Entscheidet er sich für unseren Vorschlag, benötigen wir seine Unterschrift sowie die Unterschrift seines bisherigen Arbeitgebers und von Ihnen auf der Vereinbarung zur wertgleichen Übertragung.
Vereinbarung zur wertgleichen Übertragung
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4. Der Übertragungswert kann nun vom bisherigen Arbeitgeber oder dem Versiche-rungsunternehmen überwiesen werden. Er wird unter der Versicherungsnummer Ihres Arbeitnehmers als Einmalbeitrag in eine BVV-Versorgung angelegt.