Hat Ihr Mitarbeiter bereits Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei einem anderen Arbeitgeber erworben? Dann hat er unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, diese Ansprüche auf Sie oder Ihren Versorgungsträger (z. B. den BVV) zu übertragen.
Gern informieren wir Sie über die Möglichkeiten Ihres Mitarbeiters.
Informationen zum Download:
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Telefon: 030 / 896 01-591
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