Mit dem Tarifabschluss für das private und öffentlich-rechtliche Bankgewerbe 2006 wurde die betriebliche Altersversorgung zusätzlich gefördert. Es wurde vereinbart, dass vermögenswirksame Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung umgewidmet und damit die Altersversorgung optimiert werden kann.
Auf vermögenswirksame Leistungen (VL) fallen regelmäßig Steuern und Sozialabgaben an. Wird stattdessen dieser Arbeitgeberzuschuss in eine betriebliche Altersversorgung beim BVV investiert (Entgeltumwandlung), können Ihre Mitarbeiter die entsprechenden Steuern und Sozialabgaben auf diese Beträge sparen.
Das ist auch deshalb interessant, weil viele Arbeitnehmer aufgrund ihrer Einkommenssituation keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage geltend machen können.
Durch die Steuer- und Sozialabgabenersparnis der betrieblichen Altersversorgung kann letztendlich – bei gleicher Nettoauszahlung – ein höherer Betrag für die Altersversorgung reserviert werden als bei einer Einzahlung in einen klassischen VL-Vertrag.
Klicken Sie auf den nächsten Reiter für ein Beispiel.