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Gesetzliche Neuregelungen zum 1. September 2009

Strukturreform des Versorgungsausgleichs

Am 1. September 2009 ist das Versorgungsausgleichsgesetz in Kraft getreten. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die transparente und gerechte Verteilung der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche bereits im Scheidungsfall sicherzustellen. Kernelement des neuen Rechts ist die so genannte interne Realteilung.

Die interne Realteilung besagt, dass erworbene Ansprüche künftig innerhalb der betreffenden Versorgungssysteme ausgeglichen werden sollen. Bezogen auf die betriebliche Altersversorgung ist die Teilung der Ansprüche aus Betriebsrenten im jeweiligen Betriebsrentensystem vorgesehen.

Was bedeutet die Reform für die BVV-Versorgung der Mitarbeiter?
Im Falle einer Scheidung wird die BVV-Versorgung des Ausgleichspflichtigen geteilt - der Ausgleichsberechtigte erhält eine entsprechende Versorgung im BVV. Ihr Unternehmen ist praktisch nicht betroffen.

Was bedeutet die Reform für interne Betriebsrentensysteme (Direktzusagen)?
Im Falle einer Scheidung sind Direktzusagen grundsätzlich intern zu teilen. Das heißt, dass dem Ehepartner des Mitarbeiters bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs im Rahmen der Scheidung ein eigener Versorgungsanspruch einzuräumen und zu verwalten ist.

Bei Ausgleichswerten bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2012: 67.200 Euro) kann der Arbeitgeber allerdings die externe Teilung, das heißt eine Auslagerung des Versorgungsanspruchs verlangen. Er hat damit die Möglichkeit, die Ansprüche des ausgleichsberechtigten Ehepartners über einen externen Versorgungsträger abzubilden. Höhere Versorgungsansprüche sind grundsätzlich im eigenen Versorgungssystem darzustellen oder können einvernehmlich übertragen werden.

Um zu verhindern, dass Ihre internen Betriebsrentensysteme durch die Aufnahme betriebsfremder Personen und Risiken belastet werden, bietet der BVV seinen Mitgliedsunternehmen eine Lösung für den Fall der externen Teilung an, sofern Ihr Mitarbeiter bereits beim BVV versichert ist.

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Berechnen Sie hier einen Versorgungsvorschlag für die externe Teilung.

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