
Die 97. ordentliche Mitgliederversammlung des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. und die 11. ordentliche Mitgliederversammlung der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. fanden am 25. Juni 2010 im Hotel Berlin, Lützowplatz 17, in Berlin statt.
Grundsätzliches
Die ordentlichen Mitgliederversammlungen für die BVV Versorgungskasse und den BVV Versicherungsverein finden in den ersten sieben Monaten eines jeden Jahres statt. Jedes Trägerunternehmen der BVV Versorgungskasse und jedes Mitgliedsunternehmen des BVV Versicherungsvereins ist zur Teilnahme berechtigt, ebenso wie jeder Versicherte.
Vertretungsvollmachten
Mit einer entsprechenden Vollmacht kann sich jeder Versicherte von einem anderen Versicherten des BVV vertreten lassen. Die Vertretungsvollmachten sind gültig, wenn der Vorstand des BVV sie spätestens acht Tage vor der Mitgliederversammlung ausgefüllt und mit der Originalunterschrift des bevollmächtigenden Versicherten erhält (nach § 17 Abs. 2 der Satzung der BVV Versorgungskasse und nach § 18 Abs. 2 der Satzung des BVV Versicherungsvereins). Unterbevollmächtigte sind verpflichtet, zusätzlich eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Informationen zum Download:
Weitere Informationen zum Thema:
Kurfürstendamm 111 - 113
10711 Berlin
Telefon: 030 / 896 01-591
Fax: 030 / 896 01-419