
Die Rente der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. (Unterstützungskasse) unterliegt als Versorgungsbezug aus nicht selbstständiger Arbeit der Lohnsteuerpflicht.
Ursprünglich war vorgesehen, dass Arbeitgeber und Zahlstellen wie der BVV ab dem 1. Januar 2012 unter Angabe der Identifikationsnummer und des Geburtsdatums die für den Lohnsteuerabzug benötigten Daten bei der Finanzverwaltung elektronisch abrufen können.
Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte verschiebt sich nach Information des Bundesministeriums der Finanzen aufgrund von technischen Problemen voraussichtlich auf den 1. Januar 2013. Somit wird der BVV erst ab diesem Zeitpunkt die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Daten, die in der ELStAM-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern zentral verwaltet werden, abrufen können (ELStAM bedeutet Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale).
Für das Jahr 2012 werden sämtliche Eintragungen (z. B. Steuerklasse oder Freibeträge) auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder der Ersatzbescheinigung 2011 berücksichtigt, wenn dem BVV das entsprechende Original vorliegt.
Möchten Sie eine Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale auf Ihrer dem BVV vorliegenden Lohnsteuerkarte 2010 oder der Ersatzbescheinigung 2011 für das Jahr 2012 vornehmen lassen? Dann rufen Sie uns bitte an unter 030 / 896 01-681. Wir werden Ihnen diese gern zusenden.
Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale werden ausschließlich durch das zuständige Finanzamt vorgenommen. Sie erhalten dort auf Antrag einen Ausdruck der geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale, die geänderte Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung 2011 zurück. Bitte senden Sie uns anschließend das entsprechende Original zu, damit der BVV den Lohnsteuerabzug korrekt vornehmen kann.
Grundsätzlich können Sie dem BVV auch das im Herbst 2011 von den Finanzämtern versandte Informationsschreiben über die erstmals gespeicherten ELStAM-Daten im Original einreichen. Bitte beachten Sie, dass darin – mit Ausnahme des Pauschbetrages für behinderte Menschen und für Hinterbliebene – keine Freibeträge ausgewiesen werden. Stimmen die Angaben auf diesem Informationsschreiben für das Jahr 2012 nicht oder ist ein ab dem Jahr 2012 neu beantragter Freibetrag zu berücksichtigen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Sie erhalten dort auf Antrag einen Ausdruck der geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale für das Jahr 2012.
Das Informationsschreiben, der Ausdruck der Lohnsteuerabzugsmerkmale oder sonstige Papierbescheinigungen des Finanzamts sind für die BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. (Unterstützungskasse) nur maßgebend, wenn gleichzeitig die Lohnsteuerkarte 2010 oder die Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse I bis V) im Original vorliegt.
Sofern Sie im Jahr 2012 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigen, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung für das Jahr 2012 aus.
Bei der Rente des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. (Pensionskasse) oder des BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG (Pensionsfonds) erfolgt nach wie vor kein Lohnsteuerabzug durch den BVV. Die Übersendung einer Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung ist daher nicht erforderlich.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier:
Bundesministerium der Finanzen