News, 24.09.2010
Wegfall der Lohnsteuerkarte in Papierform
ab 2011
Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011
Die Rente der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. (Unterstützungskasse) unterliegt als Versorgungsbezug aus nicht selbstständiger Arbeit der Lohnsteuerpflicht. Diese Steuer wird vom BVV einbehalten. Grundlage für den Lohnsteuerabzug ist bisher die Lohnsteuerkarte aus Papier. Diese wurde letztmalig für das Jahr 2010 ausgestellt.
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