News, 29.11.2012
Die elektronische Lohnsteuerkarte
Einführung beim BVV erfolgt zum 1. März 2013
Die Rente der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. (Unterstützungskasse) unterliegt wie Arbeitseinkommen der Lohnsteuerpflicht.
Ab dem 1. März 2013 wird der BVV die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Daten, die das Bundeszentralamt für Steuern in der ELStAM-Datenbank verwaltet, abrufen (ELStAM steht für
Elektronische
Lohn
steuer
abzugs
merkmale).
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