Ihre BVV-Rente setzt sich aus der so genannten Stammrente und der Überschussrente zusammen. Dies ist abhängig von dem gewählten Tarif.
Die Stammrente und die bereits zugeteilte Überschussrente sind garantierte Leistungen. Hinzu kommen die variablen Bestandteile, deren Höhe in jedem Jahr neu festgelegt werden.
Die Stammrente errechnet sich aus Ihren Beiträgen, die Sie in den Jahren an den BVV gezahlt haben. Die vereinbarte garantierte Mindestverzinsung (variiert nach Tarif) wurde der Stammrente jährlich gutgeschrieben.
Ihre jährliche Stammrente setzt sich somit zusammen aus
Zusätzlich zahlt der BVV Ihnen eine Überschussbeteiligung, die sich aus verschiedenen Teilen zusammensetzt.
Anpassungszuschlag
Der Anpassungszuschlag ist Teil der Überschussbeteiligung. Die Summe der bereits in den Vorjahren erhaltenen Anpassungszuschläge ergibt eine garantierte Überschussrente. Diese Überschussrente wird unbefristet zur Stammrente gezahlt.
Die Beteiligung an den Überschüssen wird an alle Rentner weitergegeben. Die laufenden Renten können jährlich um einen im Geschäftsplan festgelegten Anpassungszuschlag erhöht werden.
Sonderzuschlag
Wenn Sie in der Tarifgemeinschaft A versichert sind, können Sie neben den garantierten Rentenleistungen des BVV (Stammrente und Anpassungzuschlag) zusätzlich einen Sonderzuschlag erhalten.
Der Sonderzuschlag ist eine nicht garantierte, besondere Form der Überschussbeteiligung, dessen Höhe in jedem Jahr neu festgelegt wird.
Wenn Sie in der Tarifgemeinschaft A versichert sind und die Beitragszahlung bis zum Rentenbeginn erfolgt, zahlt Ihnen der BVV einen Kinderzuschuss in Höhe von jährlich
128,85 Euro.
Wir zahlen den Kinderzuschuss bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Ihres Kindes. Ist Ihr Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung, zahlen wir den Kinderzuschuss auf Antrag auch bis zum 27. Lebensjahr. Das Gleiche gilt, wenn sich Ihr Kind infolge körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst versorgen kann.
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