Am 1. September 2009 ist das reformierte Scheidungsrecht in Kraft getreten. Das neue Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) gilt für alle Scheidungen, die ab diesem Zeitpunkt eingereicht werden.
Ziel der Reform ist es, den Versorgungsausgleich künftig deutlich einfacher und gerechter zu gestalten.
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