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Rentenanpassung

Die BVV-Renten werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Dabei geht es vor allem um die Höhe der Überschussbeteiligung.

Wir informieren Sie rechtzeitig über die jeweilige Höhe Ihrer Überschussbeteiligung und über die endgültige Rentensumme, die Sie von uns erhalten. Auch über relevante Änderungen in der aktuellen Gesetzgebung halten wir Sie auf dem Laufenden.

Nähere Informationen zur Überschussbeteiligung finden Sie nachfolgend:

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