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Hinterbliebenenrente

Sie möchten die Hinterbliebenenrente beim BVV beantragen?

Bitte füllen Sie dazu unseren Antrag auf Hinterbliebenenrente aus. (259 KB)

Für die Berechnung Ihrer Rente benötigen wir zusätzlich zu unserem Antrag noch weitere Unterlagen. Senden Sie uns den Antrag bitte unterschrieben mit den folgenden Unterlagen zu:

Witwenrente / Witwerrente

  • Sterbeurkunde in Kopie

    Damit prüfen wir die Anspruchsvoraussetzungen für Ihren Rentenantrag.

  • Heiratsurkunde in Kopie

    Wir benötigen sie als Nachweis darüber, wann Sie geheiratet haben. Gegebenenfalls bitten wir Sie um eine Kopie der Urkunde über die eingetragene Lebenspartnerschaft (nach § 1 LPartG).

  • Steuer-Identifikationsnummer

    Bitte geben Sie bei der Beantragung Ihrer BVV-Rente Ihre 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer an, die Ihnen durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt wurde. Dies ist unabhängig von einer Steuerpflicht.

  • Lohnsteuerkarte im Original

    Die Lohnsteuerkarte brauchen wir nur bei Renten aus der BVV Versorgungskasse (Leistungsplan A, Leistungsplan N).

    Sie ist notwendig, damit wir die von uns einzubehaltende Lohnsteuer aus Ihrer Hinterbliebenenrente korrekt berechnen können.

  • Kindernachweis in Kopie

    Zum 1. Januar 2005 ist das Kinderberücksichtigungsgesetz in Kraft getreten. Hierdurch hat sich der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung für kinderlose Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1939 geboren sind oder bei Erhalt der BVV-Rente das 23. Lebensjahr vollendet haben, um 0,25 Prozent erhöht.

    Um von Ihrer BVV-Rente nur den regulären Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung abziehen zu können, benötigen wir von Ihnen einen Nachweis, dass Sie ein Kind haben. Bitte senden Sie uns hierfür beispielsweise eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes ein.

Waisenrente

  • Geburtsurkunde in Kopie

    Damit prüfen wir die Anspruchsvoraussetzungen für Ihren Rentenantrag.

  • Ausbildungsbescheinigung in Kopie

    Wenn sich Ihr Kind über das 18. Lebensjahr hinaus in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, benötigen wir diese Bescheinigung, um die Waisenrente auszuzahlen.

  • Steuer-Identifikationsnummer

    Bitte geben Sie bei der Beantragung Ihrer BVV-Rente Ihre 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer an, die Ihnen durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt wurde. Dies ist unabhängig von einer Steuerpflicht.

  • Lohnsteuerkarte im Original

    Die Lohnsteuerkarte benötigen wir nur bei Renten aus der BVV Versorgungskasse (Leistungsplan A, Leistungsplan N).

    Sie ist notwendig, damit wir die von uns einzubehaltende Lohnsteuer aus der Waisenrente korrekt berechnen können.

  • Kindernachweis in Kopie

    Zum 1. Januar 2005 ist das Kinderberücksichtigungsgesetz in Kraft getreten. Hierdurch hat sich der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung für kinderlose Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1939 geboren sind oder bei Erhalt der BVV-Rente das 23. Lebensjahr vollendet haben, um 0,25 Prozent erhöht.

    Um von Ihrer BVV-Rente nur den regulären Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung abziehen zu können, benötigen wir von Ihnen einen Nachweis, dass Sie ein Kind haben. Bitte senden Sie uns hierfür beispielsweise eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes ein.

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