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Häufige Fragen

Fragen zur Beantragung Ihrer BVV-Rente
Bis wann sollte ich meinen Antrag auf Altersrente stellen?
Wenn Sie Ihren Rentenanspruch auf Altersrente beim BVV geltend machen möchten, sollten Sie Ihre Rente idealerweise zwei bis drei Monate vor Rentenbeginn beantragen.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Rentenantrags?
Wir bearbeiten Ihren Rentenantrag umgehend, wenn uns alle relevanten Unterlagen vorliegen, die für die Bearbeitung notwendig sind.
Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn ich meine Rente beantragen möchte?
Bitte nutzen Sie unsere Antragsformulare, wenn Sie Ihre BVV-Rente beantragen wollen. Sie finden diese Unterlagen im Downloadcenter. Welche Unterlagen wir zusätzlich benötigen, ist abhängig von der Rentenart, die Sie beantragen möchten (Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente sowie Hinterbliebenenrente). Unter Leistung beantragen können Sie sich detailliert informieren.
Welche Seiten des Rentenbescheides des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers muss ich meinem Rentenantrag beifügen?
Wenn Sie die Altersrente beantragen, benötigen wir eine Fotokopie Ihrer Geburtsurkunde oder einen anderen amtlichen Altersnachweis von Ihnen.

Wenn Sie die vorgezogene Altersrente beim BVV beantragen wollen, reicht es aus, die erste Seite des Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung als Fotokopie einzureichen.

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente beantragen, schicken Sie uns bitte eine Fotokopie
  • der ersten Seite Ihres Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung und
  • der Seite, aus der hervorgeht, wann der Versicherungsfall eingetreten ist beziehungsweise seit wann die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (das ist in der Regel die zweite Seite des Rentenbescheids).
Muss ich Urkunden und andere Dokumente im Original einreichen?
Nein. Bitte senden Sie uns grundsätzlich Fotokopien zu. Eine notarielle Beglaubigung der Fotokopien ist nicht notwendig.

Im Original benötigen wir nur die Lohnsteuerkarte oder die Ersatzbescheinigung für das Jahr 2011 oder 2012, sofern Sie eine Rente aus der BVV Versorgungskasse (Unterstützungskasse) beantragen.
Wann wird meine BVV-Rente gezahlt?
Wir zahlen Ihre Rente monatlich im Voraus. Das bedeutet, dass Sie bereits am Ende des aktuellen Monats die Rente für den nächsten Monat erhalten.
Wofür benötigt der BVV meine Steuer-Identifikationsnummer?
Die Steuer-Identifikationsnummer benötigen wir, um unsere Rentenzahlungen an Sie gegenüber dem Finanzamt zu bescheinigen.
Fragen zur Besteuerung Ihrer BVV-Rente
Wie wird meine BVV-Rente besteuert? Wovon ist dies abhängig?
Die steuerlichen Regelungen sind davon abhängig, ob der BVV Versicherungsverein (Pensionskasse), die BVV Versorgungskasse (Unterstützungskasse) oder der BVV Pensionsfonds die Rente zahlt.

Grundsätzlich bestimmt die Besteuerung der Beiträge während Ihrer Berufstätigkeit (Erwerbs-/Ansparphase) die Besteuerung der Renten in der Leistungsphase.

BVV Versicherungsverein (Pensionskasse):
Die Rentenzahlungen der Pensionskasse werden nach § 22 Nr. 5 EStG als Sonstige Einkünfte versteuert. Abhängig von der steuerlichen Vorbehandlung der Beiträge wird Ihre Rente entweder mit dem Ertragsanteil oder auch individuell versteuert.

Die Steuern werden vom BVV nicht einbehalten. Die Besteuerung erfolgt über Ihre jährliche Einkommensteuererklärung. Dafür erhalten Sie von uns zu Beginn Ihrer Rentenzahlung und bei Änderungen der Rentenhöhe bis zum 1. März des Folgejahres eine Leistungsmitteilung nach § 22 Nr. 5 EStG.

BVV Versorgungskasse (Unterstützungskasse):
Ihre Rente von der Unterstützungskasse unterliegt als Versorgungsbezug der Steuerpflicht nach § 19 Abs. 2 EStG. In diesem Fall ist der BVV verpflichtet, anfallende Steuern einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen.

Für Ihre Rente aus der Unterstützungskasse erhalten Sie bis zum 1. März des Folgejahres einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.

BVV Pensionsfonds:
Rentenzahlungen des Pensionsfonds sind von Ihnen als Sonstige Einkünfte nach § 22 EStG zu versteuern und in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung anzugeben.

Dafür erhalten Sie von uns zu Beginn Ihrer Rentenzahlung und bei Änderungen der Rentenhöhe zum 1. März des Folgejahres eine Leistungsmitteilung nach § 22 Nr. 5 EStG.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier .
Werden vom BVV Steuern einbehalten, wenn eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorliegt?
Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung gilt nur für Kapitalerträge und hat keine Auswirkung auf die Versorgungsleistungen des BVV (§ 44a Abs. 2 Nr. 2 und § 44b Abs. 1 EStG).
Meine Beitragszahlungen an den BVV wurden unterschiedlich versteuert. Wird meine BVV-Rente entsprechend der „Beitragstöpfe“ aufgeteilt?
Wenn Sie während Ihrer Berufstätigkeit (in der Erwerbs-/Ansparphase) unterschiedlich versteuerte Beiträge gezahlt haben, wird Ihre BVV-Rente im Leistungsfall für die Besteuerung entsprechend aufgeteilt.
Wie hoch ist der Ertragsanteil und welche gesetzliche Grundlage gilt dafür?
Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils hängt davon ab, wie alt Sie bei Beginn der Rentenzahlung sind. Festgelegt ist diese Regelung im § 22 EStG. Detaillierte Informationen zur Höhe des Ertragsanteils entnehmen Sie bitte der Tabelle

Besteuerung der Ertragsanteile (11 KB) .
Was ist der Versorgungsfreibetrag und wer kann diesen nutzen?
Wenn Sie eine Rente aus der BVV Versorgungskasse (Unterstützungskasse) beziehen, kann beim Steuerabzug ein Versorgungsfreibetrag berücksichtigt werden. Bei einer Altersrente haben Sie ab dem 63. Lebensjahr Anspruch auf den Versorgungsfreibetrag.

Liegt bei Ihnen eine Schwerbehinderung (mindestens 50 Prozent) vor, kann der Versorgungsfreibetrag bereits ab Ihrem 60. Lebensjahr berücksichtigt werden, wenn uns eine Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises vorliegt. Bei Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten bleibt die Altersgrenze unbeachtet. Da der BVV bei Renten aus der Unterstützungskasse anfallende Steuern einbehält und an das Finanzamt abführt, wird automatisch ein Versorgungsfreibetrag berücksichtigt.
Wird meine Rente an das Finanzamt gemeldet?
Ja, gesetzliche Bestimmungen verpflichten uns, die an Sie gezahlten Leistungen anzugeben. Die Rentenzahlungen, die Sie vom BVV Versicherungsverein (Pensionskasse) und dem BVV Pensionsfonds erhalten, werden über das Rentenbezugsmitteilungsverfahren gemeldet. Die Rentenzahlungen, die Sie von der BVV Versorgungskasse (Unterstützungskasse) bekommen, werden von uns über das ElsterLohn-Verfahren gemeldet. (Das elektronische ElsterLohn-Verfahren ersetzt voraussichtlich ab dem Jahr 2013 die Papier-Lohnsteuerkarte.)
Muss ich aufgrund der Rentenbezugsmitteilung keine Steuererklärung mehr abgeben?
Ob Sie persönlich eine Steuererklärung abgeben müssen, können wir pauschal nicht beantworten. Grundsätzlich entbindet Sie die Rentenbezugsmitteilung nicht von der Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Bitte wenden Sie sich an Ihr Finanzamt.
Ich habe einen festen Wohnsitz außerhalb Deutschlands. Werden die Renten vom BVV trotzdem an das deutsche Finanzamt gemeldet? Was muss ich tun, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden?
Wir sind verpflichtet, sämtliche Rentenzahlungen an das deutsche Finanzamt zu melden. Dies gilt auch dann, wenn Ihr fester Wohnsitz im Ausland ist und Sie in Deutschland nicht mehr zur Steuererklärung verpflichtet sind.

Erhalten Sie eine Rente von der BVV Versorgungskasse (Unterstützungskasse), unterliegt diese als Versorgungsbezug der Steuerpflicht. Damit ist der BVV verpflichtet, anfallende Steuern einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Besteht zwischen Ihrem Wohnsitzland und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen, können Sie bei dem für die BVV Versorgungskasse (Unterstützungskasse) zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt in Berlin eine Freistellung beantragen.
Was versteht man unter dem Zuflussprinzip?
Das Zuflussprinzip besagt, dass Einnahmen steuerlich dem Kalenderjahr zuzuordnen sind, in dem sie gezahlt wurden.

Wurde beispielsweise im Januar 2011 die Rente für die Zeit vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 nachgezahlt, dann ist diese Rentennachzahlung steuerlich dem Jahr 2011 zuzuordnen.
Was versteht man unter der „Rentenbezugsmitteilung“?
Der BVV ist verpflichtet, die Daten der Leistungsmitteilung auf elektronischem Weg zu melden. Die Meldung erfolgt an die „Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen“ (ZfA) bei der Deutsche Rentenversicherung Bund. Diese elektronische Meldung wird „Rentenbezugsmitteilung“ genannt. Sie enthält Angaben zu Ihrer Person einschließlich der Steuer-Identifikationsnummer, der Rentenhöhe, der Art der Versteuerung Ihrer Rente und des Rentenbeginns.
Was ist die Steuer-Identifikationsnummer? Wozu dient diese?
Die zum 01.07.2007 eingeführte Steuer-Identifikationsnummer ist eine bundeseinheitliche steuerliche Identifikationsnummer der in Deutschland gemeldeten Bürger.

Sie gilt lebenslang und ersetzt für natürliche Personen die bisherige Steuernummer und eTIN. Die aus 11 Ziffern bestehende Steuer-Identifikationsnummer wurde jedem Bürger schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitgeteilt.

Zukünftig erhalten auch im Ausland lebende Personen (so genannte beschränkt Steuerpflichtige) eine Steuer-Identifikationsnummer.
Fragen zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Unterliegt meine Rente, die ich vom BVV erhalte, der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (KVdR-Pflicht)?
Ihre BVV-Rente ist im Hinblick auf die Beitragspflicht mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar und unterliegt somit grundsätzlich ebenfalls der Beitragspflicht in der KVdR (§ 229 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V).
Kann ich einen Beitragszuschuss zu meinen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen beim BVV beantragen?
Nein. Der BVV ist ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, das im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens Rentenleistungen versichert. Der BVV kann für Sie daher nur die im Geschäftsplan vorgesehenen Leistungen erbringen, die auf Ihren beziehungsweise den Beiträgen Ihres Arbeitgebers beruhen.
Welche Folgen hat eine Mitgliedschaft in der KVdR für die Beitragspflicht meiner BVV-Rente?
Sofern Sie Mitglied der KVdR sind und dies dem BVV im Rahmen der Bearbeitung Ihres Rentenantrages durch die für Sie zuständige Krankenkasse mitgeteilt wird, unterliegt Ihre Rente beim BVV grundsätzlich in vollem Umfang der KVdR-Pflicht. Als Zahlstelle ist der BVV gesetzlich verpflichtet, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Ihrer Rente einzubehalten und direkt an Ihre Krankenkasse abzuführen.

Erhalten Sie neben der BVV-Rente noch weitere Versorgungsleistungen, unterliegen diese – in ihrer Summe jedoch nur bis zur Beitragsmessungsgrenze (monatlich 3.825,00 Euro im Jahr 2012) – der KVdR-Pflicht.

Die Prüfung, ob Sie mit Ihren Versorgungsleistungen in der Summe die maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, obliegt ausschließlich der für Sie zuständigen gesetzlichen Krankenkasse.
Wer entscheidet über die KVdR-Pflicht meiner Rente?
Die Entscheidung, ob Sie Mitglied der KVdR sind und Ihre Rente deshalb der KVdR-Pflicht unterliegt, trifft die für Sie zuständige gesetzliche Krankenkasse. Die Entscheidung Ihrer Krankenkasse über die KVdR-Pflicht ist für den BVV rechtsverbindlich.
Wann werden aus meiner Rente KVdR-Beiträge einbehalten?
Zwingende Voraussetzung für den Beitragseinbehalt zur Kranken- und Pflegeversicherung ist die entsprechende Meldung / der Beitragsbescheid Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung an den BVV. Nur auf Grundlage dieser Meldung / dieses Beitragsbescheides behält der BVV den jeweiligen Beitrag aus Ihrem Versorgungsbezug Versorgungsbezüge
Ihre BVV-Rente wird im Steuer- und Sozialversicherungsrecht als Versorgungsbezug bezeichnet.

Renten, die aufgrund des Erreichens der Altersgrenze gewährt werden, gelten erst dann als Versorgungsbezüge, wenn Sie das 63. Lebensjahr vollendet haben (§19 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Ausnahme: Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent) gilt Ihre BVV-Rente schon dann als Versorgungsbezug, wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben.
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ein und führt diesen direkt an Ihre Krankenkasse ab.
Welche Voraussetzungen müssen für die Mitgliedschaft in der KVdR erfüllt sein?
Bei der KVdR handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Auch Rentner des BVV gehören der KVdR an, wenn sie einen Anspruch auf Zahlung einer gesetzlichen Rente haben, ihren Anspruch auf Zahlung der Rente gegenüber ihrem gesetzlichen Rentenversicherungsträger auch geltend gemacht haben und für eine bestimmte Dauer Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sind (Vorversicherungszeit). Wer als Rentner die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, muss sich anderweitig selbst versichern. Wünschen Sie nähere Informationen hierzu, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Unterliegen alle Empfänger einer Rente der KVdR-Pflicht?
Nein. Nicht jeder BVV-Rentner ist automatisch KVdR-Mitglied. Ein Rentner ist nicht Mitglied in der KVdR, wenn zum Beispiel:
  • eine private Krankenvollversicherung besteht (gilt nicht für eine Zusatzkrankenversicherung neben der gesetzlichen Krankenversicherung) oder
  • die Voraussetzungen einer Mitgliedschaft in der KVdR nicht erfüllt sind.
In diesen Fällen führt der BVV keine KVdR-Beiträge ab. Voraussetzung hierfür ist, dass dem BVV ein entsprechender Bescheid der Krankenkasse vorliegt beziehungsweise die private Krankenvollversicherung nachgewiesen wurde.

Die Entscheidung über Ihre Mitgliedschaft in der KVdR sowie die Beitragspflicht, trifft die für Sie zuständige gesetzliche Krankenkasse.
Wann beginnt die Mitgliedschaft in der KVdR?
Die Mitgliedschaft in der KVdR beginnt grundsätzlich mit dem Tag, an dem Sie Ihre Rente beim gesetzlichen Versicherungsträger beantragen.
In welcher Höhe habe ich als Mitglied der KVdR Beiträge zu zahlen?
Seit dem 1. Januar 2004 gilt für Versorgungsbezüge der volle allgemeine Beitragssatz zur KVdR. Dieser beträgt zurzeit 14,6 Prozent (Stand: 2012). Zusätzlich ist seit 1. Juli 2005 ein leistungsunabhängiger Beitrag in Höhe von zurzeit 0,9 Prozent (Stand: 2012) der Bruttorente zu zahlen (nach dem Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz).

Darüber hinaus zahlen Sie einen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von zurzeit 1,95 Prozent. Kinderlose Rentner des BVV, die nach dem 1. Januar 1940 geboren sind oder zum Zeitpunkt der Rentenzahlung bereits das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen erhöhten Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von zurzeit 2,2 Prozent (Stand: 2012).
Fragen zur Kapitalanlage und zu Kennzahlen des BVV
Wie legt der BVV das Kapital an und welche Anlagestrategie verfolgt der BVV?
Im Mittelpunkt unserer Kapitalanlage steht die dauerhafte Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber unseren Versicherten und Rentnern mit der größtmöglichen Sicherheit. Die langfristige Sicherung und Steigerung der Finanzkraft und Risikotragfähigkeit des BVV, in der Verbindung mit der Erwirtschaftung einer stabilen und attraktiven Rendite des Portfolios, ist somit das oberste Ziel unserer Anlagepolitik.

Der BVV überprüft und optimiert permanent seine Vermögensanlagestruktur. Neue Anlagemöglichkeiten in sämtlichen Assetklassen werden dahingehend analysiert, ob sie einen nachhaltigen Beitrag zur Renditeverbesserung und Risikostreuung des Gesamtportfolios liefern können.

Unsere Investmentpolitik ist so ausgerichtet, dass das Basisportfolio verzinslicher Wertpapiere mit einem Anteil von aktuell rund 85 Prozent die Garantieverzinsung der Versichertenguthaben sicherstellt. Darüber hinaus investiert der BVV über Spezialfonds in verschiedene langfristig ertragreiche Assetklassen wie Aktien oder Immobilien, die von spezialisierten Managern verwaltet werden.

Die Vermögensanlage des BVV erfüllt damit dauerhaft die übergeordneten, im Versicherungsaufsichtsgesetz formulierten Anlagegrundsätzen der Sicherheit, Rentabilität, Liquidität, Mischung und Streuung. Als regulierte Pensionskasse unterliegt die Kapitalanlage des BVV den Vorgaben und der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Gibt es Unterschiede bei der Kapitalanlage der Durchführungswege? Wird das Kapital pro Tarif, Tarifgemeinschaft oder versichertem Risiko differenziert angelegt?
Nein, die Anlagestrategie ist für alle Durchführungswege und Tarifgemeinschaften und damit für alle Versicherten und Rentner identisch. Es bestehen keine unterschiedlichen Portfolios. Vielmehr ist die Anlagepolitik so ausgerichtet, dass durch das übergreifende Portfolio die jeweils einzelvertraglich zugesagten Leistungen und Garantien erbracht werden können.
Wie sichert sich der BVV ab und welche Sicherheitsmechanismen wendet er an?
Die Risiken der Vermögensanlage bestehen in erster Linie in Änderungen der Marktwerte der Vermögenstitel (Marktrisiko), der Liquidierbarkeit an Finanzmärkten (Liquiditätsrisiko), der Umrechnungskurse bei Fremdwährungen (Währungsrisiko) und der Kreditqualität von Schuldnern (Bonitätsrisiko). Diese Risiken sind untrennbar mit den Chancen der Vermögensanlage verknüpft, sie sind insoweit unvermeidbar.

Alle potentiellen Risiken sind einem permanenten und detaillierten Controllingprozess unterworfen, der eine vollständige Transparenz und frühzeitige Identifikation aller Risiken sicherstellt. Das aktive Management sichert die Begrenzung, Vermeidung und Streuung der Risiken. Die Vermögensanlage wird permanent überprüft und, wann immer nötig, angepasst oder um Absicherungsstrategien und –instrumente ergänzt, um den hohen Sicherheitsanforderungen unserer Pensionsverpflichtungen Rechnung zu tragen.
In welcher Form berücksichtigt der BVV bei der Kapitalanlage nachhaltige und ethische Aspekte?
Ethische, soziale und ökologische Belange finden Beachtung, stehen aber hinter den Zielen der Sicherheit und Rentabilität zurück.
Wie hoch ist der Betriebskostensatz des BVV und worauf wird er erhoben?
Synonym werden – betriebswirtschaftlich ungenau – auch die Bezeichnungen Verwaltungskostenquote und Verwaltungskostensatz verwendet. Diese Kennzahl setzt die Verwaltungsaufwendungen (Personal- und Sachaufwendungen einschließlich der Gemeinkosten ohne Aufwendungen für Schadenregulierung) für den Versicherungsbetrieb ins Verhältnis zu den gebuchten Bruttobeiträgen. Der Betriebskostensatz ist ein Anhaltspunkt dafür, wie effizient die Verträge der Versicherten verwaltet werden.

Beim BVV lag der Betriebskostensatz in 2010 mit 1,4 Prozent nachhaltig unter dem Durchschnitt der Lebensversicherungsbranche.
Wie hoch ist die Nettoverzinsung des BVV und wie wird sie ermittelt?
Die Nettoverzinsung gibt an, welche Verzinsung ein Unternehmen aus den Kapitalanlagen erzielt. Sie wird berechnet als Differenz sämtlicher Erträge und Aufwendungen der Kapitalanlagen im Verhältnis zur durchschnittlichen Höhe der Kapitalanlagen. Berücksichtigt werden auch Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen sowie Zuschreibungen und Abschreibungen.

Die Nettoverzinsung des BVV betrug in 2010 4,2 Prozent.
Fragen zum Versorgungsausgleich
Wofür steht der Begriff Versorgungsausgleich?
Nach deutschem Familienrecht steht der Begriff „Versorgungsausgleich“ bei einer Scheidung für den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche. Die Versorgungsansprüche folgender Institutionen sind in den Versorgungsausgleich einzubeziehen:
  • gesetzliche Rentenversicherung,
  • Beamtenversorgung,
  • berufsständische Altersversorgung (beispielsweise Ärzte-, Apotheker-, Architekten- und Rechtsanwaltsversorgung),
  • betriebliche Altersversorgung einschließlich Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes,
  • private Alters- und Invaliditätsversicherung (auch Rürup- und Riester-Verträge).
Für wen gilt das neue Recht?
Das neue Recht gilt für alle Scheidungen, bei denen der Scheidungsantrag nach dem 31. August 2009 beim Familiengericht eingeht. Das bisherige Recht gilt grundsätzlich weiterhin, wenn der Scheidungsantrag vor dem
1. September 2009 gestellt wurde und das Scheidungsurteil vor dem
1. September 2010 ausgesprochen wird.
Was ändert sich durch die neue gesetzliche Regelung ab 1. September 2009?
Altes Recht:
Nach altem Recht wurden zunächst die Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenpension ausgeglichen. Der Ausgleich der betrieblichen Altersversorgung wurde in einer Vielzahl von Fällen in das Rentenalter verlagert
( schuldrechtlicher Versorgungsausgleich Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich
Alle in der Ehezeit erworbenen Anrechte werden zwischen den geschiedenen Ehegatten müssen hälftig ausgeglichen werden.
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).

Neues Recht:
Künftig werden Anwartschaften im jeweiligen Versorgungssystem geteilt. Der Ausgleichsberechtigte erhält einen eigenen Vertrag beim Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Partners ( Realteilung Realteilung
Bedeutet die Teilung von Versorgungsansprüchen bzw. –leistungen im Versorgungssystem, wo diese erworben wurden.
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). Damit soll der Versorgungsausgleich bereits im Rahmen des Scheidungsverfahrens abschließend geregelt werden. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn einer der Ehegatten dies beantragt.
Wie erfolgt der Versorgungsausgleich nach neuem Recht?
Die in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften werden geteilt. Jeder Ehepartner bekommt die Hälfte. Der Ausgleichsberechtigte erhält einen eigenen Vertrag beim Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Partners ( Realteilung Realteilung
Bedeutet die Teilung von Versorgungsansprüchen bzw. –leistungen im Versorgungssystem, wo diese erworben wurden.
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).
Können bezüglich des Versorgungsausgleichs Vereinbarungen getroffen oder kann auf ihn verzichtet werden?
Vereinbarungen im Rahmen des Versorgungsausgleiches sind möglich. Auch ein Verzicht zählt als Vereinbarung. Solche Vereinbarungen sind notariell zu beurkunden und dem Familiengericht vorzulegen.
In welchen Tarif erfolgt die Übertragung der Anwartschaften für den Ausgleichsberechtigten?
Der Ausgleichspflichtige kann beim BVV mehrere Verträge haben. Für jeden innerhalb des Ehezeitraumes bestehenden Vertrag des Ausgleichspflichtigen wird für den Ausgleichsberechtigten ein eigener BVV-Vertrag angelegt. Dabei wird die Garantieverzinsung der ursprünglichen Versorgung berücksichtigt. Abgesichert ist eine Altersrente.
Wie sieht die Überschussbeteiligung für den Ausgleichsberechtigten aus?
Neben der garantierten Verzinsung kann der Ausgleichsberechtigte Überschüsse in Form eines Anpassungszuschlages erhalten.
Fallen auf Grund der Realteilung Kosten an?
Bei der Realteilung richtet der BVV für den Ehepartner einen eigenen Vertrag ein, auf den ein vom Familiengericht festgesetzter Ausgleichswert übertragen wird. Für diese Übertragung fallen Kosten an, die beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen in Rechnung gestellt und von ihren Anwartschaften abgezogen werden. Die Kosten betragen insgesamt
1,5 Prozent des ehezeitbezogenen Deckungskapitals, jedoch nicht mehr als 500 Euro pro Verfahren. Diese Kosten können steuerlich abgesetzt werden.
Kann der BVV-Vertrag vom Ausgleichsberechtigten fortgeführt werden?
Der Ausgleichsberechtigte kann nach der Realteilung die Möglichkeit der Fortführung nutzen. Hierfür steht ihm die BVV Altersvorsorge mit und ohne Hinterbliebenenleistung in der aktuellen Tarifgeneration Tarifgeneration
Mit diesem Begriff werden Nachfolgetarife beschrieben, die sich von ihren Vorgängertarifen lediglich bei den Kalkulationsgrundlagen unterscheiden.
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zur Verfügung. Die Beitragszahlung kann dabei individuell versteuert oder per Entgeltumwandlung über den Arbeitgeber des Ausgleichsberechtigten erfolgen.
Wie kann die Minderung der Anwartschaft beim Ausgleichspflichtigen infolge der Realteilung ausgeglichen werden?
Der Ausgleichspflichtige kann die durch die Realteilung erfolgte Minderung seiner Anwartschaft teilweise oder vollständig durch eigene Beitragszahlung ausgleichen. Hierfür stehen ihm die BVV-Produkte der Zusatzversorgung in der aktuellen Tarifgeneration Tarifgeneration
Mit diesem Begriff werden Nachfolgetarife beschrieben, die sich von ihren Vorgängertarifen lediglich bei den Kalkulationsgrundlagen unterscheiden.
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zur Verfügung. Bei Bedarf erstellen wir gern einen Vorschlag.
Wie wird der Versorgungsausgleich geregelt, wenn der Ausgleichspflichtige schon Rente bezieht?
Bezieht der Ausgleichspflichtige bereits eine BVV-Rente, wird ebenfalls eine Realteilung durchgeführt. Es wird ein Ausgleichswert ermittelt und für den Ausgleichsberechtigten ein BVV-Vertrag angelegt. Die Rente des Ausgleichspflichtigen vermindert sich dadurch.
Technische Fragen
Was ist ein Browser?
Der Browser ist das Programm, mit dem die Web-Seiten aus dem Internet aufgerufen und angesehen werden. Oft sind auch Programmteile für weitere Internet-Dienste (beispielsweise E-Mail) integriert. Am weitesten verbreitet sind der Microsoft Internet Explorer und Mozilla Firefox.

Die Webseite ist optimiert für eine Bildschirmauflösung von 1024 x 768 Pixel.
Für die optimale Darstellung unserer Web-Seiten benötigen Sie den:
  • Microsoft Internet Explorer ab 6.0
  • Mozilla Firefox 1.5.0
Wie kann die Schriftgröße verändert werden?
In der Menüleiste Ihres Browsers unter "Ansicht" kann in der Regel der Schriftgrad der gewünschten Größe angepasst werden. Oder nutzen Sie die sich im Kopfbereich unserer Internetseiten befindlichen Vergrößerungsschalter.
Warum kann ich ein PDF-Dokument nicht öffnen (herunterladen)?
  • Das notwendige Anzeigeprogramm "Adobe Acrobat Reader" ist nicht automatisch auf dem Computer installiert. Wenn Sie sich das kostenlose Programm noch nicht heruntergeladen haben, können Sie dies unter http://www.adobe.de tun.
  • Die Sicherheitseinstellung des Browsers erlauben kein Öffnen (download, herunterladen) von PDF-Dokumenten. Sie müssten gegebenenfalls die Programmeinstellungen Ihres Browsers anpassen. Beim Microsoft Internet Explorer können Sie zum Beispiel unter dem Menüpunkt "Extras/Internetoptionen" die ActiveX-Steuerelemente aktivieren.
  • Sollten Sie aus einem Unternehmensnetzwerk auf unsere Webseiten zugreifen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Systembetreuer.
Was ist der Acrobat Reader?
Der Acrobat Reader der Firma Adobe ist eine kostenlose Software zum Anzeigen und Drucken von Dateien im PDF-Format. Mit dem Acrobat Reader können PDF-Formulare auch am Bildschirm ausgefüllt und anschließend gedruckt werden. Das betreffende Dokument muss allerdings entsprechend eingerichtet worden sein.
Was ist ActiveX?
ActiveX ist eine aufbauende Technologie von Microsoft, um auf Web-Seiten "dynamische" Inhalte zu ermöglichen. Dabei werden die Maschinenprogramme vom Web-Server auf den Benutzerrechner heruntergeladen und dort gestartet.
Was ist JavaScript?
JavaScript ist eine Programmiersprache, die von der Firma Netscape entwickelt worden ist, um die Erzeugung von aktiven Inhalten und optischen Effekten in HTML-Seiten zu erleichtern. Durch eine Voreinstellung kann das Anzeigen von auf JavaScript basierenden Inhalten unterbunden werden. In solchen Fällen kann es daher möglich sein, dass nicht alle Inhalte einer Seite angezeigt werden können.
Wie ist zu erkennen, ob eine SSL-Verbindung erfolgreich aufgebaut wurde?
Daten werden über eine sogenannte SSL-Verbindung (SSL = Secure Socket Layer) gesendet. Es ist eine Sicherheitslösung, die sich als Standard für sichere Kommunikation zwischen einem Computer und einem Web-Server bewährt hat. Zu erkennen ist dies an folgenden Merkmalen:
  • In der Statusleiste Ihres Browsers erscheint ein Schlosssymbol in geschlossenem Zustand.
  • In der Adressleiste wechselt die URL von "http://" auf "https://".

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