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Häufige Fragen

Fragen zur Beantragung Ihrer BVV-Rente
Bis wann sollte ich meinen Rentenantrag stellen?
Wenn Sie Ihren Rentenanspruch beim BVV geltend machen möchten, sollten Sie idealerweise Ihre Rente zwei bis drei Monate vor Rentenbeginn beantragen.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Rentenantrags?
Wir können Ihren Antrag umgehend bearbeiten, wenn uns alle relevanten Unterlagen, die für die Bearbeitung Ihres Rentenantrags notwendig sind, vorliegen. Zu Beginn Ihrer Rentenzahlung erhalten Sie von uns einen Rentenbescheid inklusive einer Rentenberechnung sowie ein Rentenabrechungsschreiben. Diese Unterlagen informieren Sie über die Details der Zusammensetzung Ihrer Rente.
Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn ich meine Rente beantragen möchte?
Bitte nutzen Sie unsere Antragsformulare, wenn Sie Ihre BVV-Rente beantragen wollen. Sie finden diese Unterlagen im Downloadcenter.
Welche Unterlagen wir zusätzlich benötigen, ist abhängig von der Rente, die Sie beantragen möchten. Unter Leistung beantragen können Sie sich detailliert informieren.
Welche Seiten des Rentenbescheides des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers muss ich meinem Rentenantrag beifügen?
Wenn Sie die Altersrente beantragen, benötigen wir von Ihnen eine Fotokopie Ihrer Geburtsurkunde oder einen anderen amtlichen Altersnachweis.

Wenn Sie die vorgezogene Altersrente beim BVV beantragen wollen, reicht es aus, die erste Seite des Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung als Fotokopie einzureichen.

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente beantragen, schicken Sie uns bitte eine Fotokopie der ersten Seite Ihres Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Seite, aus der hervorgeht, wann der Versicherungsfall eingetreten ist oder seit wann die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Muss ich Urkunden und andere Dokumente im Original einreichen?
Das ist nicht notwendig. Es reicht aus, wenn Sie uns Fotokopien zusenden. Diese müssen auch nicht notariell beglaubigt sein.
Wann wird meine BVV-Rente gezahlt?
Wir zahlen Ihre Rente monatlich im Voraus. Zu Beginn Ihrer Rentenzahlung erhalten Sie einen Rentenbescheid inklusive einer Rentenberechnung sowie ein Rentenabrechnungsschreiben.
Wofür benötigt der BVV meine Steuer-Identifikationsnummer?
Die Steuer-Identifikationsnummer benötigen wir, um unsere Rentenzahlungen an Sie gegenüber dem Finanzamt zu bescheinigen.
Fragen zur Besteuerung Ihrer BVV-Rente
Wie wird meine BVV-Rente besteuert? Wovon ist dies abhängig?
In Abhängigkeit vom Durchführungsweg (Unterstützungskasse oder Pensionskasse), den Ihr Arbeitgeber für Ihre betriebliche Altersversorgung ausgewählt hat, gelten unterschiedliche steuerliche Regelungen.

Grundsätzlich bestimmt die Besteuerung der Beiträge in der Ansparphase die Besteuerung der Leistungen. Deshalb wird Ihre Rente aus der BVV Versorgungskasse (Unterstützungskasse) auf Grund der steuerfreien Beitragszahlung individuell versteuert.

Abhängig von der steuerlichen Vorbehandlung der Beiträge wird Ihre Rente des BVV Versicherungsverein (Pensionskasse) entweder mit dem Ertragsanteil oder auch individuell versteuert.
Werden vom BVV Steuern einbehalten?
Ihre Rente vom BVV Versicherungsverein (Pensionskasse) gilt nicht als Arbeitslohn. Die Besteuerung erfolgt daher über Ihre Einkommensteuererklärung, der BVV behält für die Rente aus der Pensionskasse keine Steuern ein.

Ihre Rente aus der BVV Versorgungskasse (Unterstützungskasse) unterliegt als Versorgungsbezug Versorgungsbezüge
Ihre BVV-Rente wird im Steuer- und Sozialversicherungsrecht als Versorgungsbezug bezeichnet.

Renten, die aufgrund des Erreichens der Altersgrenze gewährt werden, gelten erst dann als Versorgungsbezüge, wenn Sie das 63. Lebensjahr vollendet haben (§19 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Ausnahme: Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent) gilt Ihre BVV-Rente schon dann als Versorgungsbezug, wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben.
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der Steuerpflicht (§ 19 Abs. 2 EStG). Der BVV ist verpflichtet, anfallende Steuern einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Für den Abzug der Steuer benötigen wir daher Ihre Lohnsteuerkarte im Original. Vielen Dank.
Meine Beitragszahlungen an den BVV wurden unterschiedlich versteuert. Wird meine BVV-Rente entsprechend der "Beitragstöpfe" aufgeteilt?
Wenn Sie während der Ansparphase unterschiedlich versteuerte Beiträge gezahlt haben, wird Ihre BVV-Rente im Leistungsfall für die Besteuerung entsprechend aufgeteilt.
Wie hoch ist der Ertragsanteil und welche gesetzliche Grundlage gibt es hierfür?
Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils hängt davon ab, wie alt Sie bei Beginn der Rentenzahlung sind. Festgelegt sind diese Regelungen im § 22 Einkommenssteuergesetz.
Detaillierte Informationen zur Höhe des Ertragsanteils entnehmen Sie bitte der Tabelle
Besteuerung der Ertragsanteile (11 KB) .
Was ist der Versorgungsfreibetrag und wer kann diesen beanspruchen?
Wenn Sie eine Rente aus der BVV Unterstützungskasse (BVV Versorgungskasse) beziehen, kann beim Steuerabzug ein Versorgungsfreibetrag berücksichtigt werden. Bei einer Altersrente haben Sie ab dem 63. Lebensjahr Anspruch auf den Versorgungsfreibetrag.

Liegt bei Ihnen eine Schwerbehinderung (mindestens 50 Prozent) vor, kann der Versorgungsfreibetrag bereits ab Ihrem 60. Lebensjahr geltend gemacht werden. Bei Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten bleibt die Altersgrenze unbeachtet. Da der BVV bei Renten aus der Unterstützungskasse anfallende Steuern einbehält und an das Finanzamt abführt, wird automatisch ein Versorgungsfreibetrag berücksichtigt.
Wird meine Rente an das Finanzamt gemeldet?
Ja, gesetzliche Bestimmungen verpflichten uns, die an Sie gezahlten Leistungen zu bescheinigen. Die Rentenzahlungen, die Sie vom BVV Versicherungsverein (Pensionskasse) und dem BVV Pensionsfonds erhalten, werden über das Rentenbezugsmitteilungsverfahren gemeldet. Die Rentenzahlungen, die Sie von der BVV Versorgungskasse (Unterstützungskasse) bekommen, werden von uns über das Elster-Verfahren (Elektronische Steuererklärung) gemeldet.
Muss ich aufgrund der Rentenbezugsmitteilung keine Steuererklärung mehr abgeben?
Die Rentenbezugsmitteilung entbindet niemanden von der Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Schon vor dem Alterseinkünftegesetz bestand die Pflicht zur Einkommensteuererklärung. Es gilt aber nach wie vor: Wenn die Summe Ihrer Renteneinkünfte so niedrig sind, dass Sie keine Steuern zahlen müssen, brauchen Sie auch keine Steuererklärung abgeben. Ob dies bei Ihnen der Fall wäre, können wir pauschal nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihr Finanzamt.
Ich habe einen festen Wohnsitz außerhalb von Deutschland. Werden die Renten vom BVV trotzdem an das deutsche Finanzamt gemeldet? Was muss ich tun, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden?
Wir sind verpflichtet, sämtliche Rentenzahlungen an das deutsche Finanzamt zu bescheinigen. Dies gilt auch dann, wenn Sie Ihren festen Wohnsitz außerhalb von Deutschland haben und in Deutschland nicht mehr zur Steuererklärung verpflichtet sind.

Erhalten Sie eine Rente von der BVV Versorgungskasse (Unterstützungskasse) unterliegt diese als Versorgungsbezug der Steuerpflicht. Damit ist der BVV verpflichtet, anfallende Steuern einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Besteht zwischen Ihrem Wohnsitzland und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen, können Sie bei dem für die BVV Versorgungskasse (Unterstützungskasse) zuständigen Finanzamt in Berlin eine Freistellung beantragen.

Für weitere Fragen benutzen Sie bitte unser Kontaktformular .
Fragen zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Kann ich einen Beitragszuschuss zu meinen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen beim BVV beantragen?
Der BVV ist ein privatrechtliches Unternehmen, das im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens Rentenleistungen versichert. Wir können für Sie daher nur die im Geschäftsplan vorgesehenen Leistungen erbringen, die auf Ihren bzw. den Beiträgen Ihres Arbeitgebers beruhen. Einkommensabhängige Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sind keine versicherbaren Leistungen.
Welche Folgen hat eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner für die Beitragspflicht meiner BVV-Rente in der Kranken- und Pflegeversicherung?
Sofern Sie Mitglied in der KVdR sind und dies dem BVV im Rahmen der Bearbeitung Ihres Rentenantrages durch die für Sie zuständige Krankenkasse mitgeteilt wird, unterliegt Ihre Rente beim BVV grundsätzlich in vollem Umfang der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Aus Ihrer Rente werden vom BVV Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten und an Ihre Krankenkasse gezahlt.

Erhalten Sie neben der BVV-Rente noch weitere Versorgungsleistungen, unterliegen diese in ihrer Summe jedoch nur bis zur Beitragsmessungsgrenze der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt seit dem 1. Januar 2010 bei 3.750 Euro monatlich.

Ob Sie mit Ihren Versorgungsleistungen in der Summe die maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, prüft allein die für Sie zuständige gesetzliche Krankenkasse.
Unterliegt meine Rente, die ich vom BVV erhalte, der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung?
Ihre BVV-Rente ist mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar und unterliegt somit grundsätzlich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 229 (1) Satz 2 Nr. 5 SGB V).
Wer entscheidet über die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht meiner Rente?
Die Entscheidung, ob Sie Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind und Ihre Rente deshalb der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung unterliegt, fällt die für Sie zuständige gesetzliche Krankenkasse. Die Entscheidung Ihrer Krankenkasse über die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht ist für den BVV rechtsverbindlich.
Wann werden aus meiner Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten?
Zwingende Voraussetzung für den Beitragseinbehalt zur Kranken- und Pflegeversicherung ist eine entsprechende Meldung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung an den BVV, dass Sie Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner sind. Nur auf Grundlage dieser Meldung Ihrer Krankenkasse werden wir den jeweiligen Beitrag aus Ihrem Versorgungsbezug Versorgungsbezüge
Ihre BVV-Rente wird im Steuer- und Sozialversicherungsrecht als Versorgungsbezug bezeichnet.

Renten, die aufgrund des Erreichens der Altersgrenze gewährt werden, gelten erst dann als Versorgungsbezüge, wenn Sie das 63. Lebensjahr vollendet haben (§19 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Ausnahme: Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent) gilt Ihre BVV-Rente schon dann als Versorgungsbezug, wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben.
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einbehalten und an Ihre Krankenkasse abführen.
Welche Anspruchsvoraussetzungen müssen für die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner erfüllt sein?
Bei der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Auch Rentner des BVV gehören der Krankenversicherung der Rentner an, wenn sie einen Anspruch auf Zahlung einer gesetzlichen Rente haben, ihren Anspruch auf Zahlung der Rente gegenüber ihrem Rentenversicherungsträger auch geltend gemacht haben und für eine bestimmte Dauer Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sind. (Vorversicherungszeit)
Unterliegen alle Empfänger einer Rente der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner?
Nein. Nicht jeder unserer Rentner ist automatisch Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner. Ein Rentner ist nicht Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner, wenn er:
  • privat krankenversichert ist,
  • freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist oder
  • die Voraussetzungen zur Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt sind.
Ob Sie die Voraussetzungen zur Krankenversicherung der Rentner erfüllt haben, entscheidet die für Sie zuständige gesetzliche Krankenkasse.
Wann beginnt die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner?
Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner beginnt grundsätzlich mit dem Tag, an dem Sie Ihre Rente beim gesetzlichen Versicherungsträger beantragen.
In welcher Höhe habe ich als Mitglied der KVdR Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen?
Seit dem 1. Januar 2004 gilt für Versorgungsbezüge der volle allgemeine Beitragssatz zur KVdR. Dieser beträgt seit 01.07.2009 14,0 Prozent. Zusätzlich zahlen Sie seit 1. Juli 2005 einen leistungsunabhängigen Beitrag in Höhe von 0,9 Prozent der Bruttorente (nach dem Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz).

Darüber hinaus zahlen Sie einen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von zur Zeit 1,95 Prozent. Kinderlose Rentner des BVV, die nach dem
1. Januar 1940 geboren sind oder zum Zeitpunkt der Rentenzahlung bereits das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen erhöhten Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 2,20 Prozent.
Fragen zur Überschussbeteiligung der Tarifgemeinschaft A
Warum wird die Überschussverteilung neu geregelt?
Grundsätzlich gilt: Alle Überschüsse werden an die Anwärter und Rentner weitergegeben. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass entsprechende Überschüsse erwirtschaftet werden können.

Die für den Sonderzuschlag in jedem Jahr zur Verfügung stehenden Überschüsse verteilen sich auf die Gesamtzahl der Rentner.

Da in den nächsten Jahren mit einer erheblichen Steigerung der Rentnerzahlen auch beim BVV zu rechnen ist, würde sich ein Sonderzuschlag auf immer mehr Köpfe verteilen. Das wiederum würde bedeuten, dass der individuelle Anteil jedes einzelnen Rentners am Sonderzuschlag immer geringer ausfallen würde.

Um dem entgegen zu wirken, haben wir das System rechtzeitig umgestellt.
Für wen gilt die Überschussbeteiligung?
Die Überschussbeteiligung gilt für alle in der Tarifgemeinschaft A bis zum 31. Dezember 2004 erworbenen Rentenbausteine.

Unverändert bleiben:
  • Ihre Stammrente,
  • Ihre Überschussrente, die aus bereits zugeteilten Anpassungszuschlägen resultiert,
  • die Überschussbeteiligung für Rentenbausteine der Tarifgemeinschaft A, die nach dem 31. Dezember 2004 erworben wurden und werden (hier gilt bereits eine Überschussbeteiligung ausschließlich durch Anpassungszuschläge),
  • sowie die Überschussregelung in der Tarifgemeinschaft N.
Was ist die entscheidende Veränderung bei der neuen Überschussbeteiligung?
Grundlegend neu ist, dass der Anpassungszuschlag bei der Ausschüttung der Überschüsse zukünftig den Vorrang vor dem Sonderzuschlag erhält.

Der Anpassungszuschlag wird gleichermaßen sowohl an Anwärter als auch an Rentner ausgeschüttet.
Seit wann gilt die neue Überschussbeteiligung?
Seit 2008 greift schrittweise eine Verteilung der Überschüsse für alle ausschließlich in der Tarifgemeinschaft A bis zum 31. Dezember 2004 erworbenen Rentenbausteine.

Ab 2012 ist die neue Überschussbeteiligungsform dann vollständig umgesetzt.
Wo sind die Vorteile des neuen Systems?
Mit dem neuen System werden alle Überschüsse in dauerhafte Rentenleistungen umgesetzt, während der freiwillig gezahlte Sonderzuschlag immer nur für ein Jahr gilt.

Das neue System schafft Planungssicherheit, denn ein einmal gezahlter Anpassungszuschlag erhöht die Rente dauerhaft.
Welche Erträge erwirtschaftet der BVV an den Kapitalmärkten im Vergleich zu anderen Anbietern?
Der BVV erwirtschaftet seit vielen Jahren beachtliche Erträge.

Auf dieser Grundlage wird der im Branchenvergleich überdurchschnittliche Garantiezins der Tarifgemeinschaft A in Höhe von 4 Prozent auf die Stammrente gewährt und eine ansehnliche Überschussbeteiligung erreicht. Unsere Nettoverzinsung lag und liegt im Vergleich zu anderen Anbietern deutlich im oberen Bereich.

Oberstes Ziel unserer Anlagestrategie ist und bleibt die Sicherheit – schließlich geht es um die langfristige Sicherheit der Alterseinkünfte unserer Versicherten und Rentner. Deshalb ist die sorgfältige Abwägung zwischen Rendite und Risiko ein wichtiger Faktor bei der Anlagestrategie.
Fragen zur Kapitalanlage und zu Kennzahlen des BVV
Wie legt der BVV das Kapital an und welche Anlagestrategie verfolgt der BVV?
Im Mittelpunkt unserer Kapitalanlage steht die dauerhafte Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber unseren Versicherten mit der größtmöglichen Sicherheit. Die langfristige Sicherung und Steigerung der Finanzkraft und Risikotragfähigkeit des BVV, in der Verbindung mit der Erwirtschaftung einer stabilen und attraktiven Rendite des Portfolios, ist somit das erstrangige Ziel unserer Anlagepolitik.

Der BVV überprüft und optimiert permanent seine Vermögensanlagestruktur. Das heißt, neue Anlagemöglichkeiten in sämtlichen Assetklassen werden dahingehend analysiert, ob eine Investition einen nachhaltigen Beitrag zur Renditeverbesserung und Risikostreuung des Gesamtportfolios liefert. Unsere internen Anlagerichtlinien und -prozesse übersetzen diese Leitlinien in konkrete Anforderungen an die einzelnen Anlageklassen und -instrumente.

Unsere Investmentpolitik ist so ausgerichtet, dass das Basisportfolio verzinslicher Wertpapiere mit einem Anteil von aktuell rund 80 Prozent die Mindestverzinsung der Versichertenguthaben sicherstellt. Der verbleibende Anteil wird diversifiziert in andere, volatilere Assetklassen investiert, um von weniger stetigen, langfristig aber attraktiven Renditepotentialen zu profitieren.

Die Vermögensanlage des BVV zielt damit auch darauf ab, die übergeordneten, im Versicherungsaufsichtsgesetz formulierten Anlagegrundsätzen der Sicherheit, Rentabilität, Liquidität, Mischung und Streuung dauerhaft zu erfüllen. Der BVV unterliegt, wie auch andere Versicherungsunternehmen, diesen und anderen gesetzlichen sowie aufsichtsrechtlichen Anlagerestriktionen.
Gibt es Unterschiede bei der Kapitalanlage der Durchführungswege? Wird das Kapital pro Tarif, Tarifgemeinschaft oder versichertem Risiko differenziert angelegt?
Nein, die Anlagestrategie ist für alle Durchführungswege und Tarifgemeinschaften und damit für alle Versicherten identisch. Es bestehen keine unterschiedlichen Portfolios. Vielmehr ist die Anlagepolitik so ausgerichtet, dass durch das übergreifende Portfolio die jeweils einzelvertraglich zugesagten Leistungen und Garantien erbracht werden können.
Wie sichert sich der BVV ab und welche Sicherheitsmechanismen wendet der BVV an?
Die Risiken der Vermögensanlage bestehen in erster Linie in Änderungen der Marktwerte der Vermögenstitel (Marktrisiko), der Liquidierbarkeit an Finanzmärkten (Liquiditätsrisiko), der Umrechnungskurse bei Fremdwährungen (Währungsrisiko) oder der Kreditqualität von Schuldnern (Bonitätsrisiko). Diese Risiken sind untrennbar mit den Chancen der Vermögensanlage verknüpft, sie sind insoweit unvermeidbar. Alle potentiellen Risiken sind einem permanenten und detaillierten Controllingprozess unterworfen, der eine vollständige Transparenz und frühzeitige Identifikation aller Risiken sicherstellt. Das aktive Management sichert die Begrenzung, Vermeidung und Streuung der Risiken. Die Vermögensanlage wird permanent überprüft und, wann immer nötig, angepasst, um den hohen Sicherheitsanforderungen unserer Pensionsverpflichtungen Rechnung zu tragen.

Ein wichtiger Baustein für die Verstetigung der Rendite ist langfristig die Diversifikation, d. h. die Aufteilung des Vermögens auf unterschiedliche Anlagekategorien (Aktien, Renten, Immobilien usw.). Darüber hinaus werden im Rahmen der unterjährigen Steuerung – insbesondere im Rahmen der Aktienengagements – Derivate zur Risikoreduktion eingesetzt.
In welcher Form berücksichtigt der BVV bei der Kapitalanlage nachhaltige und ethische Aspekte?
Ethische, soziale und ökologische Belange finden Beachtung, stehen aber hinter den Zielen der Sicherheit und Rentabilität zurück.

Durch ein eingeschränktes Investmentuniversum, d. h. den Ausschluss von bestimmten Anlagen, verringert sich die Diversifikationsmöglichkeit innerhalb des Portfolios, was zu einem höheren Risiko führen könnte. Ein weiteres Problem sehen wir in Bezug auf ein aktives Risikomanagement, das durch die Nichtexistenz von Derivaten in diesen Feldern eingeschränkt ist.
Wie hoch ist der Betriebs-/Verwaltungskostensatz des BVV und worauf wird er erhoben?
Der Betriebs- beziehungsweise Verwaltungskostensatz wird im Wesentlichen von drei Größen bestimmt:
  • Anzahl der verwalteten Verträge
  • Kostenveränderungen
  • Beitragswachstum
Die Kosten der Bestandsverwaltung in Prozent der gebuchten Beiträge stellen den Betriebskostensatz dar.

Der Betriebskostensatz des BVV liegt in 2008 mit 1,8 Prozent deutlich unter dem Branchendurchschnitt.
Wie hoch ist die Nettoverzinsung des BVV und wie wird sie ermittelt?
Die Nettoverzinsung gibt an, welche Verzinsung ein Unternehmen aus den Kapitalanlagen erzielt. Zur Berechnung der Nettoverzinsung werden sämtliche Erträge und Aufwendungen berücksichtigt, also auch Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen sowie Zuschreibungen und Abschreibungen auf Wertpapiere und Investmentfonds.

Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen des BVV betrug in 2008
4 Prozent.
Fragen zum Versorgungsausgleich
Wofür steht der Begriff Versorgungsausgleich?
Nach deutschem Familienrecht steht der Begriff „Versorgungsausgleich“ bei einer Scheidung für den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche. Die Versorgungsansprüche folgender Institutionen sind in den Versorgungsausgleich einzubeziehen:
  • gesetzliche Rentenversicherung,
  • Beamtenversorgung,
  • berufsständische Altersversorgung (beispielsweise Ärzte-, Apotheker-, Architekten- und Rechtsanwaltsversorgung),
  • betriebliche Altersversorgung einschließlich Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes,
  • private Alters- und Invaliditätsversicherung (auch Rürup- und Riester-Verträge).
Für wen gilt das neue Recht?
Das neue Recht gilt für alle Scheidungen, bei denen der Scheidungsantrag nach dem 31. August 2009 beim Familiengericht eingeht. Das bisherige Recht gilt grundsätzlich weiterhin, wenn der Scheidungsantrag vor dem
1. September 2009 gestellt wurde und das Scheidungsurteil vor dem
1. September 2010 ausgesprochen wird.
Was ändert sich durch die neue gesetzliche Regelung ab 1. September 2009?
Altes Recht:
Nach altem Recht wurden zunächst die Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenpension ausgeglichen. Der Ausgleich der betrieblichen Altersversorgung wurde in einer Vielzahl von Fällen in das Rentenalter verlagert
( schuldrechtlicher Versorgungsausgleich Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich
Alle in der Ehezeit erworbenen Anrechte werden zwischen den geschiedenen Ehegatten müssen hälftig ausgeglichen werden.
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).

Neues Recht:
Künftig werden Anwartschaften im jeweiligen Versorgungssystem geteilt. Der Ausgleichsberechtigte erhält einen eigenen Vertrag beim Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Partners ( Realteilung Realteilung
Bedeutet die Teilung von Versorgungsansprüchen bzw. –leistungen im Versorgungssystem, wo diese erworben wurden.
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). Damit soll der Versorgungsausgleich bereits im Rahmen des Scheidungsverfahrens abschließend geregelt werden. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn einer der Ehegatten dies beantragt.
Wie erfolgt der Versorgungsausgleich nach neuem Recht?
Die in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften werden geteilt. Jeder Ehepartner bekommt die Hälfte. Der Ausgleichsberechtigte erhält einen eigenen Vertrag beim Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Partners ( Realteilung Realteilung
Bedeutet die Teilung von Versorgungsansprüchen bzw. –leistungen im Versorgungssystem, wo diese erworben wurden.
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).
Können bezüglich des Versorgungsausgleichs Vereinbarungen getroffen oder kann auf ihn verzichtet werden?
Vereinbarungen im Rahmen des Versorgungsausgleiches sind möglich. Auch ein Verzicht zählt als Vereinbarung. Solche Vereinbarungen sind notariell zu beurkunden und dem Familiengericht vorzulegen.
In welchen Tarif erfolgt die Übertragung der Anwartschaften für den Ausgleichsberechtigten?
Der Ausgleichspflichtige kann beim BVV mehrere Verträge haben. Für jeden innerhalb des Ehezeitraumes bestehenden Vertrag des Ausgleichspflichtigen wird für den Ausgleichsberechtigten ein eigener BVV-Vertrag angelegt. Dabei wird die Garantieverzinsung der ursprünglichen Versorgung berücksichtigt. Abgesichert ist eine Altersrente.
Wie sieht die Überschussbeteiligung für den Ausgleichsberechtigten aus?
Neben der garantierten Verzinsung kann der Ausgleichsberechtigte Überschüsse in Form eines Anpassungszuschlages erhalten.
Fallen auf Grund der Realteilung Kosten an?
Bei der Realteilung richtet der BVV für den Ehepartner einen eigenen Vertrag ein, auf den ein vom Familiengericht festgesetzter Ausgleichswert übertragen wird. Für diese Übertragung fallen Kosten an, die beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen in Rechnung gestellt und von ihren Anwartschaften abgezogen werden. Die Kosten betragen insgesamt
1,5 Prozent des ehezeitbezogenen Deckungskapitals, jedoch nicht mehr als 500 Euro pro Verfahren. Diese Kosten können steuerlich abgesetzt werden.
Kann der BVV-Vertrag vom Ausgleichsberechtigten fortgeführt werden?
Der Ausgleichsberechtigte kann nach der Realteilung die Möglichkeit der Fortführung nutzen. Hierfür steht ihm die BVV Altersvorsorge mit und ohne Hinterbliebenenleistung in der aktuellen Tarifgeneration Tarifgeneration
Mit diesem Begriff werden Nachfolgetarife beschrieben, die sich von ihren Vorgängertarifen lediglich bei den Kalkulationsgrundlagen unterscheiden.
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zur Verfügung. Die Beitragszahlung kann dabei individuell versteuert oder per Entgeltumwandlung über den Arbeitgeber des Ausgleichsberechtigten erfolgen.
Wie kann die Minderung der Anwartschaft beim Ausgleichspflichtigen infolge der Realteilung ausgeglichen werden?
Der Ausgleichspflichtige kann die durch die Realteilung erfolgte Minderung seiner Anwartschaft teilweise oder vollständig durch eigene Beitragszahlung ausgleichen. Hierfür stehen ihm die BVV-Produkte der Zusatzversorgung in der aktuellen Tarifgeneration Tarifgeneration
Mit diesem Begriff werden Nachfolgetarife beschrieben, die sich von ihren Vorgängertarifen lediglich bei den Kalkulationsgrundlagen unterscheiden.
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zur Verfügung. Bei Bedarf erstellen wir gern einen Vorschlag.
Wie wird der Versorgungsausgleich geregelt, wenn der Ausgleichspflichtige schon Rente bezieht?
Bezieht der Ausgleichspflichtige bereits eine BVV-Rente, wird ebenfalls eine Realteilung durchgeführt. Es wird ein Ausgleichswert ermittelt und für den Ausgleichsberechtigten ein BVV-Vertrag angelegt. Die Rente des Ausgleichspflichtigen vermindert sich dadurch.
Technische Fragen
Was ist ein Browser?
Der Browser ist das Programm, mit dem die Web-Seiten aus dem Internet aufgerufen und angesehen werden. Oft sind auch Programmteile für weitere Internet-Dienste (beispielsweise E-Mail) integriert. Am weitesten verbreitet sind der Microsoft Internet Explorer und Mozilla Firefox.

Die Webseite ist optimiert für eine Bildschirmauflösung von 1024 x 768 Pixel.
Für die optimale Darstellung unserer Web-Seiten benötigen Sie den:
  • Microsoft Internet Explorer ab 6.0
  • Mozilla Firefox 1.5.0
Wie kann die Schriftgröße verändert werden?
In der Menüleiste Ihres Browsers unter "Ansicht" kann in der Regel der Schriftgrad der gewünschten Größe angepasst werden. Oder nutzen Sie die sich im Kopfbereich unserer Internetseiten befindlichen Vergrößerungsschalter.
Warum kann ich ein PDF-Dokument nicht öffnen (herunterladen)?
  • Das notwendige Anzeigeprogramm "Adobe Acrobat Reader" ist nicht automatisch auf dem Computer installiert. Wenn Sie sich das kostenlose Programm noch nicht heruntergeladen haben, können Sie dies unter http://www.adobe.de tun.
  • Die Sicherheitseinstellung des Browsers erlauben kein Öffnen (download, herunterladen) von PDF-Dokumenten. Sie müssten gegebenenfalls die Programmeinstellungen Ihres Browsers anpassen. Beim Microsoft Internet Explorer können Sie zum Beispiel unter dem Menüpunkt "Extras/Internetoptionen" die ActiveX-Steuerelemente aktivieren.
  • Sollten Sie aus einem Unternehmensnetzwerk auf unsere Webseiten zugreifen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Systembetreuer.
Was ist der Acrobat Reader?
Der Acrobat Reader der Firma Adobe ist eine kostenlose Software zum Anzeigen und Drucken von Dateien im PDF-Format. Mit dem Acrobat Reader können PDF-Formulare auch am Bildschirm ausgefüllt und anschließend gedruckt werden. Das betreffende Dokument muss allerdings entsprechend eingerichtet worden sein.
Was ist ActiveX?
ActiveX ist eine aufbauende Technologie von Microsoft, um auf Web-Seiten "dynamische" Inhalte zu ermöglichen. Dabei werden die Maschinenprogramme vom Web-Server auf den Benutzerrechner heruntergeladen und dort gestartet.
Was ist JavaScript?
JavaScript ist eine Programmiersprache, die von der Firma Netscape entwickelt worden ist, um die Erzeugung von aktiven Inhalten und optischen Effekten in HTML-Seiten zu erleichtern. Durch eine Voreinstellung kann das Anzeigen von auf JavaScript basierenden Inhalten unterbunden werden. In solchen Fällen kann es daher möglich sein, dass nicht alle Inhalte einer Seite angezeigt werden können.
Wie ist zu erkennen, ob eine SSL-Verbindung erfolgreich aufgebaut wurde?
Daten werden über eine sogenannte SSL-Verbindung (SSL = Secure Socket Layer) gesendet. Es ist eine Sicherheitslösung, die sich als Standard für sichere Kommunikation zwischen einem Computer und einem Web-Server bewährt hat. Zu erkennen ist dies an folgenden Merkmalen:
  • In der Statusleiste Ihres Browsers erscheint ein Schlosssymbol in geschlossenem Zustand.
  • In der Adressleiste wechselt die URL von "http://" auf "https://".

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